Weniger Geld in der Corona-Krise 15. Mai 2020 Von Claudia Burger Lesezeit: ca. 2 Minuten

Beiträge für Altersvorsorge gestrichen

Haushalte, die wegen der Corona-Krise von Einkommenskürzungen betroffen sind, kürzen oder streichen laut Deutschem Institut für Altersvorsorge (DIA) vor allem die Sparraten für die Altersvorsorge.


Foto: PantherMedia / Uwe Bauch

Eine repräsentativen Umfrage von Insa-Consulere unter 2061 Personen im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) hat ergeben, dass 20 % der Befragten in den beiden zurückliegenden Monaten weniger Einkommen hatten, weil das Gehalt aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bzw. die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit teilweise oder ganz entfallen sind. Auf 64 % traf dies laut Umfrage nicht zu, sie hatten keine Einkommenseinbußen. Je größer der Haushalt, desto häufiger verzeichneten die Befragten niedrigere Einkünfte. Während 17 % der Ein-Personen-Haushalte im März oder April von Einkommenseinbußen betroffen waren, steigt der Anteil bis auf 28 % bei Haushalten mit vier Personen an. Ebenso hatten Teilzeitbeschäftigte deutlich häufiger (31 %) Einkommensminderungen hinzunehmen als Vollzeitbeschäftigte (24 %). Von den Befragten, deren Einkünfte niedriger als gewöhnlich waren, mussten 8 % ihre Mietzahlungen aufschieben. 13 % ließen Versicherungsverträge beitragsfrei stellen oder kündigten sie sogar.

19 % der Befragten kürzten die Sparrate für die Absicherung im Alter

Am häufigsten fiel die Altersvorsorge der schlechteren Einkommenssituation zum Opfer: 19 % kürzten die Sparrate für die Absicherung im Alter oder stellten das Sparen vorerst ganz ein. Das traf insbesondere auf die Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen zu, in der knapp jeder Vierte bei der privaten Altersvorsorge sowie bei Versicherungsbeiträgen kürzen oder streichen musste. Befragte mit Einkommenseinbußen, die nicht bereits bei privater Altersvorsorge oder Versicherungen Einsparungen vorgenommen haben, geben zu 17 % an, dass bei unveränderter eingeschränkter Einkommenssituation Abstriche in der privaten Altersvorsorge vonnöten sein werden. „Die Altersvorsorge ist offenkundig einer der Posten, die bei einem finanziellen Engpass zuerst in Frage gestellt werden“, erklärte Klaus Morgenstern, Sprecher des DIA. „Kürzungen bei diesen Verträgen entfalten in aller Regel erst in ferner Zukunft ihre Wirkung und fallen damit leichter.“ Das DIA rät, in solchen Situationen die bestehenden Verträge nicht ganz aufzugeben, sondern allenfalls die Einzahlungen auszusetzen und später nach einer Verbesserung der finanziellen Lage wieder aufzunehmen und am besten die ausgefallenen Raten nachzuholen.

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gilt: Ein Arbeitnehmer, der ausschließlich Kurzarbeitergeld erhält, erhält kein Arbeitsentgelt, sondern eine Lohnersatzleistung. Will der Arbeitnehmer seine Betriebsrente während der Kurzarbeit weiter aufbauen, kann er die Beiträge aus eigenen Mitteln weiterzahlen. Dann bleibt auch der Berufsunfähigkeitsschutz, den viele Arbeitnehmer an ihre Betriebsrente gekoppelt haben, erhalten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt, dass Arbeitnehmer bei Kurzarbeit ihre Erklärung zur Entgeltumwandlung widerrufen bzw. den Beitrag herabsetzen können, bis das alte Entgeltniveau wieder erreicht ist.

Kulante Sonderregelungen von Versicherern

Zu beachten ist aber, dass die bislang bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber entsprechend geändert werden muss. Dabei könne auch vereinbart werden, dass die Entgeltumwandlung nur zeitlich befristet reduziert bzw. ausgesetzt wird und nach Ende der Kurzarbeit automatisch wieder in alter Höhe fortgeführt wird. Hier gelten unter Umständen Fristen, die in den Versicherungsbedingungen der bAV festgelegt sind. Einige Versicherer hätte aktuell kulante Sonderregelungen zur vorübergehenden Einstellung bzw. Reduzierung der Beitragszahlungen zur betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Grundsätzlich gelte, dass Arbeitnehmer nach Ende der Kurzarbeit wieder den ursprünglichen Beitrag zahlen können. Einige Versicherer sehen auch die Möglichkeit vor, dann einen höheren Beitrag zu zahlen, um die Versorgungsleistung wieder aufzustocken.

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