Politik 22. Aug 2023 Von André Weikard Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bundesregierung plant Förderprogramm zum Heizungsaustausch ab 2024

Zum Jahresbeginn sollen Eigenheimbesitzer kräftig bei der Erneuerung ihrer Heizungsanlagen unterstützt werden. Für einkommensschwache Haushalte ist die Förderquote besonders hoch. Vermieter müssen die Lasten hingegen auf ihre Mieter abwälzen.

Wo immer technisch umsetzbar, gilt die Wärmepumpe als Mittel der Wahl bei der energetischen Sanierung. Mit den neuen Fördermitteln wird die Anschaffung für viele deutlich erschwinglicher.
Foto: Stephan W. Eder

Nach langem hin und her soll das neue Gebäudeenergiegesetz im September verabschiedet werden. Auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hin hat das Wirtschaftsministerium nun Details zum geplanten Förderprogramm mitgeteilt. So soll die Förderung für einen Heizungstausch bereits zum Jahreswechsel 2024 möglich sein. Bestehende Förderprogramme, die dadurch ersetzt werden könnten, laufen gegebenenfalls noch für eine Übergangsfrist weiter. Das werde aber derzeit noch geprüft, teilte das Ministerium mit.

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Geplant sind zinsgünstige Kredite der Förderbank KfW mit langen Laufzeiten. Zudem schießt der Bund beim Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung oder Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 % der Investitionskosten zu. Der Sockelbetrag gilt gleichermaßen für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Bonus von weiteren 30 % der Kosten. Er wird Wohneigentümern gewährt, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40 000 € liegt. Allerdings nur, wenn das Eigentum auch selbst bewohnt wird. Nach Angaben des Ministeriums greift diese Förderung für 40 % bis 45 % der Haushalte mit selbst genutztem Eigentum in Deutschland.

Wer seine Heizung zügig erneuert, profitiert von einem zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus

Außerdem will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, möglichst bald alte Öl- und Gasheizungen zu ersetzen. Wer frühzeitig umrüstet, darf mit weiteren 20 % Zuschuss auf die Investitionskosten bis zum Jahr 2028 rechnen. Danach wird diese Förderung alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte abgeschmolzen. Voraussetzung für den Geschwindigkeitsbonus ist, dass die bestehende Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung 20 Jahre oder älter ist oder auf Öl bzw. Kohle basiert. Auch Besitzer von Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen können die Geschwindigkeitsprämie beanspruchen.

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Vermieter sind von dieser Förderung ausgenommen. Die Bundesregierung erläutert, „selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sind beim Tausch besonders belastet“. Bei der Wohnungswirtschaft könne hingegen davon ausgegangen werden, „dass alte Heizungen ohnehin ersetzt werden“. Vermietende hätten zudem Abschreibungs- und Umlagemöglichkeiten. In größeren Parteien seien die Kosten zudem relativ zur Zahl der Fläche und Nutzer geringer. Mit anderen Worten: Mieter müssen sich auf sanierungsbedingte Mieterhöhungen einstellen. Das Ministerium verwies in seiner Stellungnahme allerdings noch darauf, dass mittelfristig mit sinkenden Kosten für Wärmepumpen zu rechnen sei. Etwa um 40 % sollen die Aufwendungen inklusive der Installation zurückgehen, wenn die Stückzahlen der verkauften Wärmepumpen zunehmen.

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