Ist der humanoide Roboter für sexuelle Belästigung verantwortlich?
Humanoide Roboter sollen künftig Aufgaben in der Industrie und Haushalten übernehmen. Aber was ist, wenn ein humanoider Roboter Frauen sexuell belästigt? Passiert ist das gerade in Köln.
Foto: Polizei Köln
Einer Meldung der Kölner Polizei zufolge haben sich junge Männer aus Nordrhein-Westfalen einen Spaß daraus gemacht, einen 1,2 m großen Humanoiden in der Nähe eines Schnellrestaurants durch die Straßen laufen zu lassen sowie Frauen sexuell zu belästigen. Sie haben die Reaktionen „live in sozialen Medien gestreamt und moderiert“. Demnach hat der Roboter eine 16-Jährige an den Po gefasst. Ein Video im WDR-Fernsehen zeigt den Roboter vor einer jungen Frau bei einer Handbewegung, die an die männliche Selbstbefriedigung erinnert.
Der „schlecht erzogene Roboter“: Operator gibt sich unschuldig
Am Ende des WDR-Films scheint es so, als ob sich der Mann mit dem Roboter bei einer Polizistin lachend für das Verhalten des Roboters entschuldigt. Dennoch ermittelt die Polizei nun wegen der sexuellen Belästigung durch den „mutmaßlich ferngesteuerten Roboter“. Aus technischer Sicht ist das korrekt.
Denn: Die menschenähnlichen Roboter können bisher noch nicht autonom agieren. Sie sind nur in der Lage, vorprogrammierte Bewegungsabläufe abzurufen. Das kann über Funk-Controller von Spielekonsolen passieren oder über ein Mobiltelefon mit entsprechender App. Deshalb ist das Verhalten der Männer nicht nur verabscheuenswert, sondern feige. Sie verstecken sich hinter der vermeintlich autonom agierenden Maschine.
Anwender entwickeln Roboter-Applikationen nach eigenen Vorstellungen
Das verdeutlicht, dass Technologieunternehmen es oft nicht selbst in der Hand haben, wie ihre Lösungen eingesetzt werden. Neben der militärischen Nutzung von Robotern sind es genau solche Anwendungen, die nun für gesellschaftliche Diskussionen sorgen müssen. Denn während die Maschinenverordnung den Schutz von Personen gegen körperliche Verletzungen durch Roboter regelt, ist die sexuelle Belästigung durch Roboter noch weitgehend ungeregelt. Verschärft wird das durch künstliche Intelligenz in der Robotik. Denn auch diese handelt nach den Mustern, die sie gelernt hat.
Deshalb lasse ich Schutzbehauptungen von Nutzern, die Maschine habe eigenständig gehandelt, in Fällen der Belästigung nicht gelten. Sie zeigen aber auch, dass durch solche Roboteraktionen die Grenzen zwischen dem öffentlichen Leben und der digitalen Social-Media-Welt verschwimmen.
Wer gesellschaftliche Grenzen überschreitet, triggert die Regulierung
Aktionen wie die am 11. Oktober in Köln schaden der Robotik mehr, als sie nutzen. Wir beschweren uns über Überregulierung. Gleichzeitig reizen einzelne Menschen zur individuellen Profilierung die Grenzen aufs Äußerste aus. Die Konsequenz sind wiederum Regulierungen und Verbote. Beim Drohneneinsatz passiert das bereits. Selbst vermeintlich unkritische Einsätze werden damit erschwert. Das kann niemand wollen.
Wer Zeit in solche Applikationen zulasten einzelner Personen steckt, könnte diese auch für nützlichere Anwendungen investieren. Ansonsten rechne ich bald mit Regulierungen und Verboten. Als Beispiel können die Regelungen zum Einsatz von Drohnen gelten. Ihr Einsatz ist in vielen Bereichen verboten oder erfordert zumindest eine Erlaubnis. Nachahmern der Aktion in Köln sollte das bewusst sein. Übertriebene Aktionen führen nicht selten auch zu Einschränkungen von vermeintlich unkritischen Einsätzen. Daran dürfte niemand ein Interesse haben.