Preisgleitklausel 02. Jun 2021 Von Fabian Kurmann Lesezeit: ca. 1 Minute

Baupreiserhöhungen weitergeben

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erwägt Baufirmen zu entlasten.


Foto: PantherMedia / DarioStudios

Die Preise für Baumaterialien und Baustoffe sind aktuell höher, als viele Bauunternehmen kalkuliert haben. Sie müssen die Baustoffe nun zu deutlich höheren Preisen einkaufen, sind aber gegenüber ihren Bauherren an die vereinbarten Baupreise gebunden.

Spitzenverbände der Bauindustrie hatten deshalb bei den zuständigen Ministerien Alarm geschlagen und gefordert, Preisgleitklauseln mit Baufirmen verstärkt zu ermöglichen. Das Bundesinnenministerium sendet nun positive Signale.

In jedem künftigen neuen Vergabeverfahren aus dem Bereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wird künftig geprüft, ob die Voraussetzungen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln vorliegen. Das teilte das Ministerium jetzt unter anderem der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVBM) offiziell mit.

Wenn insbesondere „Sprünge von mehreren Indexpunkten pro Monat“ in den Preisindizes des Statistischen Bundesamts zu verzeichnen sind, liege ein besonders hohes Wagnis der Bieter vor, „das die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln nahelegt“, heißt es in der Mitteilung. Eine solche Stoffpreisgleitklausel gibt einem Bauunternehmen die Chance, besonders dramatische Steigerungen seiner Materialeinkaufspreise nach einem vorher festgelegten Schema wenigstens teilweise an den Auftraggeber durchzustellen.

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