IT-Sicherheit 06. Apr 2022 Von Christiane Schulzki-Haddouti

Beschäftigtendatenschutz in den Startlöchern

Gegen Datensammelei am Arbeitsplatz und Videoüberwachung will die Bundesregierung jetzt ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz zügig an den Start bringen.

Wer arbeitet wann, wo und wie viel? Das Beschäftigtendatenschutzgesetz soll künftig regeln, welche Daten ein Arbeitgeber von seinen Angestellten erheben darf und welche nicht.
Foto: PantherMedia/Andriy Popov

Das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz soll klare Regeln mit Blick auf die digitalisierte Arbeitswelt schaffen, in der durch KI- und Big-Data-Anwendungen immer mehr personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) können Beschäftigte in den meisten Berufsfeldern bereits automatisiert kontrolliert werden. Beispielsweise enthält etwa Microsoft 365 umfangreiche KI-gestützte Auswertungsmöglichkeiten, mit denen Arbeitgeber das Verhalten der Beschäftigten an ihrem Arbeitscomputer minutiös auswerten können.

Beschäftigtendatenschutz soll die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten besser schützen

Im aktuellen Koalitionsvertrag einigte sich die Ampel-Regierung darauf, spezifische Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz zu schaffen, um Rechtsklarheit für Beschäftigte und Arbeitgeber zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten effektiv zu schützen. Bisher scheiterte eine solche Regelung am Widerstand der Unternehmen und Arbeitgeberverbände.

Unternehmen verzichten aus Datenschutzgründen auf Innovationen

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