Umweltrecht 28. März 2026 Heinz Wraneschitz Lesezeit: ca. 5 Minuten

Warum manches Turbogesetz Makulatur sein könnte

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz berührt viele der Turbogesetze für Infrastruktur – droht ein Verstoß gegen die Aarhus-Konvention?

Luftaufnahme einer Baustelle einer neuen Brücke mit großem gelbem Kran im Vordergrund
Kräne beim Bau einer Brücke für eine Autobahn. Bei solchen Infrastrukturmaßnahmen sind auch Umweltbelange betroffen. Dass die vertreten werden können regelt im Völkerrecht die Aarhus-Konvention, die auch Deutschland unterschrieben hat.
Foto: PantherMedia / j.dudzinski

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