Finanzen 22. Nov. 2023 Von Sabine Philipp Lesezeit: ca. 3 Minuten

Teilkündigung: neue Tücken beim schlüsselfertigen Bauen

Die Pleitewelle bei Bauträgern bringt eine Schwäche des Bauvertragsrechts an den Tag. Die Teilkündigung ist generell nicht mehr vorgesehen.

Eine Reform des Bauvertragsrechts hat die Möglichkeit einer Teilkündigung eingeschränkt. Betroffene müssen im Clinch mit Bauträgern nach anderen Lösungen suchen.
Foto: panthermedia.net/Alfred Emmerichs

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