Pflicht von Beschäftigten bei Schnee und Eis
Müssen Arbeitnehmende auch bei Schnee und Eis pünktlich am Arbeitsplatz sein? Claudia Knuth, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Wirtschaftskanzlei LUTZ | ABEL, sagt, wie es ist.

Wenn es draußen friert und schneit, kann der Weg zur Arbeit mit Hindernissen gepflastert sein. Mitarbeitende müssen trotzdem dafür sorgen, dass sie rechtzeitig am Arbeitsort eintreffen.
Foto: panthermedia.net/mato1
Gerade im Winter können Schnee, Eis, Glätte und Tauwetter den Arbeitsweg für Beschäftigte zur besonderen Herausforderung machen. Aufgrund von Verkehrsstaus, glatten Straßen oder ausgefallenen Zügen steigt das Risiko, dass sie sich verspäten. Was gilt dann?

Claudia Knuth ist Partnerin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei LUTZ | ABEL. Sie schreibt monatlich unsere Kolumne „Arbeitsrecht im Blick“.
Foto: LUTZ | ABEL
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