Arbeitsrecht im Blick 02. Nov 2022 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

Raumtemperatur: Keine Eiszeit im Büro erlaubt

Alle müssen Energie sparen. Doch wie weit herunter darf es am Arbeitsplatz mit den Temperaturen gehen? Unsere Kolumnistin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Claudia Knuth von der Kanzlei LUTZ | ABEL klärt auf.

Auch Arbeitgeber sind zum Energiesparen aufgerufen. Im öffentlichen Dienst gelten neue Höchsttemperaturgrenzen. Bei privaten Arbeitgebern gelten diese aber nicht. Und es ist immer der Arbeitsschutz zu berücksichtigen.
Foto: imago/CHROMORANGE

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befürchten, dass für sie diesen Winter nicht nur zu Hause, sondern auch am Arbeitsplatz frieren angesagt ist. Aktuell gibt die Regierung viele Sparmaßnahmen vor, um eine drohende Energiekrise abzuwenden. Dadurch sollen nicht nur die Kosten bei den steigenden Preisen so niedrig wie möglich gehalten werden, sondern auch die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen gesenkt werden. Eine dieser Maßnahmen, die teilweise heftig kritisiert werden, ist eine vorübergehende Senkung der am Arbeitsplatz einzuhaltenden Mindesttemperaturen.

Arbeitgeber muss auf Urlaubstage hinweisen

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