Arbeitgeber muss auf Urlaubstage hinweisen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass Urlaubsansprüche nur unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. Fachanwältin Claudia Knuth erklärt, was es damit auf sich hat.

Wer bislang Urlaubstage nicht genommen hat, musste damit rechnen, dass sie einfach verfallen. Doch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof stellt klar: Urlaubstage verfallen nur, wenn der Arbeitgeber angemessen auf die noch ausstehenden Urlaubstage hingewiesen hat.
Foto: imago images/Jens Koehler
Krankheit, Mitarbeitermangel oder hohe Arbeitsauslastung – es gibt viele Gründe, aus denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit haben, ihren kompletten jährlichen Urlaubsanspruch auszuschöpfen. Das Bundesurlaubsgesetz sieht jedoch vor, dass nicht rechtzeitig genommener Urlaub verfällt beziehungsweise verjährt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich kürzlich mit mehreren solcher Fälle beschäftigt und dabei festgestellt, dass Urlaubsansprüche nur unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. Insbesondere müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Hinweispflichten beachten.
„Vertrauensarbeitszeit wird es weiterhin geben“
BAG: Arbeitszeit muss erfasst werden
Erhalten Sie Zugang zu allen exklusiven VDI nachrichten-Beiträgen mit VDI nachrichten Plus!
- Mit wöchentlichem News-Alert
- Das Abo ist monatlich kündbar
- 1 Monat kostenlos testen
Oder Sie werden VDI-Mitglied und lesen im Rahmen der Mitgliedschaft Vn+