Arbeitsrecht 06. Okt. 2022 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

Arbeitgeber muss auf Urlaubstage hinweisen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass Urlaubsansprüche nur unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. Fachanwältin Claudia Knuth erklärt, was es damit auf sich hat.

Wer bislang Urlaubstage nicht genommen hat, musste damit rechnen, dass sie einfach verfallen. Doch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof stellt klar: Urlaubstage verfallen nur, wenn der Arbeitgeber angemessen auf die noch ausstehenden Urlaubstage hingewiesen hat.
Foto: imago images/Jens Koehler

Krankheit, Mitarbeitermangel oder hohe Arbeitsauslastung – es gibt viele Gründe, aus denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit haben, ihren kompletten jährlichen Urlaubsanspruch auszuschöpfen. Das Bundesurlaubsgesetz sieht jedoch vor, dass nicht rechtzeitig genommener Urlaub verfällt beziehungsweise verjährt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich kürzlich mit mehreren solcher Fälle beschäftigt und dabei festgestellt, dass Urlaubsansprüche nur unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. Insbesondere müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Hinweispflichten beachten.

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