Kohle 07. Dez 2023 Von Stephan W. Eder Lesezeit: ca. 3 Minuten

Rechtmäßigkeit des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 weiter unklar

Ob der Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 rechtens ist oder nicht, muss erneut geprüft werden. Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an diesem Donnerstag (7. 12. 2023).

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Das Bundesverwaltungsgericht hat heute (7. 12. 2023) der Revision der Stadt Datteln und des Energiekonzerns Uniper stattgegeben. Diese hatten gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster Revision eingelegt, was den Bebauungsplan für das Uniper-Kraftwerk Datteln 4 als nicht rechtens beurteilte.
Foto: PantherMedia / rfphoto

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute entschieden, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster den Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen für unwirksam erklärt hat. Das OVG, so die Richterinnen und Richter heute in Leipzig, sei „zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Standortalternativenprüfung für das Kraftwerk im Regionalplan fehlerhaft ist und die angenommenen Mängel unmittelbar auf die bauleitplanerische Abwägung durchschlagen.“ Danach geht der seit 2007 anhaltende Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 in die nächste Runde. Das OVG Münster muss jetzt erneut ran und im Lichte der Entscheidung aus Leipzig erneut urteilen.

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Warum musste das Bundesverwaltungsgericht über Datteln 4 entscheiden?

Gut ein Jahr nachdem der damalige Betreiber Eon bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 gestellt sowie eine 1. Teilgenehmigung (Baufeldfreimachung, Baustelleneinrichtung) beantragt hatte, legte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) im Februar 2007 Widerspruch gegen den erteilten Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung ein (Link zur Chronologie des BUND). Seitdem geht es vor Gericht hin und her, die letzte Station bisher war am heutigen Donnerstag (7. 12. 2023) das BVerwG in Leipzig.

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Kleine Gerichtschronologie von Datteln 4

Das OVG Münster sah in seinem Urteil 2021 gegen die Stadt Datteln und Uniper einen erheblichen Abwägungsmangel. Rechtsfehler bei der regionalplanerischen Standortfestlegung schlügen auf die bauplanungsrechtliche Abwägung durch. Gemeint ist: Warum musste dieses Kraftwerk überhaupt unbedingt dort gebaut werden, wo es heute steht? Konkret sah das OVG einen Verfahrensfehler der Umweltprüfung im Rahmen der 7. Änderung des Regionalplans. Der ergebe sich daraus, dass der zuständige Regionalverband Ruhr für die Ermittlung von Standortalternativen nur ausschließlich den räumlichen Geltungsbereich des geänderten Regionalplans und nicht seinen gesamten Zuständigkeitsbereich betrachtet habe. Vereinfacht: Der Regionalverband Ruhr hätte überall im Gebiet des Regionalverbands suchen müssen, nicht nur in Datteln.

Auch seien Kriterien für geeignete Alternativstandorte zugrunde gelegt worden, die die Alternativenprüfung unzulässig eingeschränkt hätten, so das OVG damals. Konkret sollten die Standorte auch als Kraftwerksstandorte geeignet sein. Diese Einschränkung sei unzulässig. Diese Verfahrensfehler der Umweltprüfung und ein aus ihnen folgender Mangel der regionalplanerischen Abwägung seien auch im Rahmen der Normenkontrolle des Bebauungsplans beachtlich.

Warum das Bundesverwaltungsgericht eine neue Beurteilung des Bebauungsplans anordnet

„Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt“, resümiert das BVerwG in seiner Pressemeldung zum Urteil am heutigen Donnerstag. Die Leipziger sehen die Kriterien des OVG Münster für ihr Urteil 2021 als nicht stichhaltig an, hob daher die angefochtenen Urteile auf. Das OVG muss den Fall daher erneut beraten:

Was passiert nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen Datteln 4?

Das OVG Münster muss neu urteilen. Unterdessen liefert Datteln 4 weiter Strom. Es ist seit dem 30. Mai 2020 in Betrieb, ein Drittel des Stroms ist für die Deutsche Bahn vorgesehen, der Rest kommt auf den Markt, zusätzlich wird Fernwärme für die Stadt Datteln ausgekoppelt.

Übrigens: Hätte das Bundesverwaltungsgericht heute die Klage abgewiesen – damit wäre der Bebauungsplan endgültig hinfällig gewesen –, Datteln 4 könnte trotzdem weiter in Betrieb bleiben. Der ist über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 2017 abgesichert. Auch dagegen geht der BUND gerichtlich vor, die Klage hängt beim OVG Münster – bis in der Sache der Bebauungsplan entschieden ist.

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