Kolumne Arbeitsrecht 22. Juni 2026 Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wettbewerbsverbot beim Jobwechsel – wann ist der neue Arbeitgeber „Konkurrent“?

Karriere ausgebremst! Wer den Job wechseln möchte, sollte vorher genau klären, ob ein vereinbartes Wettbewerbsverbot gültig sein könnte.

Vertrag und zwei Hände
Ups! Vorsicht! Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, sollte vorher über seine Pflichten in puncto Wettbewerbsverbot informiert sein.
Foto: Smarterpix/AllaSerebrina

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