Politik 24. Apr 2024 Von Thomas A. Friedrich Lesezeit: ca. 3 Minuten

EU-Parlament stimmt für europäisches Lieferkettengesetz

Das EU-Parlament hat den Weg für ein europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte freigemacht.

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Das EU-Lieferkettengesetz gesteht Geschädigten von Menschenrechtsverletzungen zu, die verantwortlichen Firmen zu verklagen.
Foto: IMAGO/Chris Emil Janßen

Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch in Straßburg für das Vorhaben, wie das Parlament bekannt gab. Das Gesetz hatte zuletzt auch für Streit in der Bundesregierung gesorgt. Ziel des Vorhabens ist unter anderem, dass Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren.

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Was kommt auf deutsche Unternehmen zu?

Das Ziel der EU-Kommission ist es, mit dem EU-Lieferkettengesetz sicherzustellen, dass bei der Produktion von in Europa verkauften Waren auch in Drittstaaten keine Kinderarbeit zum Einsatz kommt. Ebenso müssen europäische Unternehmen ein besonderes Augenmerk auf mögliche Zerstörung der Umwelt in der gesamten Lieferkette richten und europäische Sozialstandards beachten.

Heißt konkret: Sind bei der Förderung von Rohstoffen oder deren Weiterverarbeitung Arbeitnehmer oder Anwohner von Gesetzesverstößen betroffen, können sie deutsche Firmen künftig auf Schadenersatz verklagen.

Welche Unternehmen sind davon betroffen?

Stimmt das EU-Parlament dem Deal vom Freitag zu, wovon auszugehen ist, sind künftig von der Lieferkettenrichtlinie Unternehmen mit einer Größe ab 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Umsatz von wenigstens 450 Mio. € pro Jahr betroffen – nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Schon drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die Vorgaben zunächst für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. € Umsatz weltweit gelten. Nach vier Jahren ist vorgesehen, den Geltungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 4000 Beschäftigten und einem Umsatz von 900 Mio. €/Jahr auszuweiten.

Das sind die Reaktionen aus der Wirtschaft

Die Wirtschaft reagiert bestürzt. „Die Zustimmung zum EU-Lieferkettengesetz ist ein weiterer Rückschlag für Europas Wettbewerbsfähigkeit und schafft neue Hindernisse für Versorgungssicherheit und Diversifizierung der europäischen Wirtschaft“, erklärte bereits in März der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) Siegfried Russwurm.

Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte damals das erfolgte Votum. „Die Hängepartie um die EU-Lieferkettenregulierung ist mit einem faulen Kompromiss ausgegangen. Ein undurchsichtiger politischer Basar ersetzt transparente und demokratische Entscheidungen“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Die Richtlinie schade dem Ansehen und der Wettbewerbsfähigkeit Europas.

Kampeter sah bereits in März das neue EU-Recht als „Auftragsbeschaffungsmaßnahme für die internationale Klageindustrie“. Für Holger Schwannecke vom Deutschen Handwerkerverband ist die Ratsentscheidung von Brüssel „definitiv kein Anlass für Entwarnung“. Denn Handwerksbetriebe seien als Zulieferer und Dienstleister Teil der Wertschöpfungskette größerer Unternehmen und damit ebenso von der EU-Lieferkettengesetzgebung betroffen.

FDP reklamiert Verbesserungen am Lieferkettengesetz für sich

Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn (FDP) hält sich dennoch zugute, dass das Drängen der FDP in Brüssel eine Abschwächung der ursprünglichen Kommissionsforderungen erreicht habe. „Es ist der klaren Haltung der FDP zu verdanken, dass das Gesetz an vielen Stellen verbessert wurde. So soll der Bausektor nicht mehr als Hochrisiko gelten, höhere Grenzschwellen greifen und längere Umsetzungsfristen gelten. Unterm Strich bleibt das Lieferkettengesetz praxisfern, weil grundlegende Probleme wie unklare Haftungsregeln außerhalb des eigenen Einflussbereichs bestehen bleiben.“

Zustimmung von Sozialdemokraten und Grünen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes. „Das ist gut für die Menschenrechte und die deutsche Wirtschaft, denn dadurch schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen in Europa.“ Der SPD-Europapolitiker Tiemo Wölken legt der FDP nahe, das Gezerre um einen Kompromiss als „Weckruf“ zu begreifen. Die Fundamentalopposition der FDP habe dazu geführt, dass europäische Gesetze an Deutschland vorbei entstehen.

Der zuständige Verhandlungsführer für die Union, Axel Voss (CDU), konnte dem Kompromiss immerhin das positive Ergebnis abgewinnen, dass nun nur noch die größten Unternehmen verpflichtet werden sollen, sich an das neue Gesetz zu halten.

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