Drohnen 21. Juni 2018 Iestyn Hartbrich Lesezeit: ca. 1 Minute

Strenge Regeln für Drohnenflüge

Die britische Regierung schickt übermütige Piloten ins Gefängnis.

Bis zu fünf Jahre Knast stehen künftig in Großbritannien auf bestimmte Drohnenvergehen – zum Beispiel auf das Überschreiten der zulässigen Flughöhe.
Foto: mauritius images/picture that/Alamy

Die britische Regierung hat eine Vielzahl neuer Vorschriften für nicht-gewerbliche Drohnenflüge erlassen. Sie treten überwiegend Ende Juli dieses Jahres in Kraft. Anlass für diese Regelung ist die starke Zunahme der sogenannten Zwischenfälle, bei denen Drohnen und bemannte Flugzeuge im Luftraum zu eng beieinander flogen. 2014 hatte es sechs dieser Fälle gegeben. 2017 waren es bereits 93 Vorkommnisse. Liz Sugg, Staatssekretärin für Luftfahrt, betont die Notwendigkeit, den „Betrieb von bemannten Flugzeugen aller Art und ihrer Insassen vor der schnell zunehmenden Zahl von Drohnenflügen zu schützen”. Zu den wichtigsten neuen Vorschriften gehört, dass Betreiber von Drohnen, die diese näher als 1 km an einen Flughafen herankommen lassen, mit einer Gefängnisstrafe rechnen müssen. Des Weiteren dürfen Drohnen nicht höher als 400 ft oder umgerechnet 121 m fliegen. Bei Verstößen sind Geldstrafen in unbegrenzter Höhe, Haftstrafen bis zu fünf Jahren und in gravierenden Fällen sogar beides zulässig.

Andere Vorschriften treten erst im November 2019 in Kraft. Ab dann müssen alle Drohnenpiloten einen Onlinesicherheitstest absolvieren. Soweit das Gewicht einer Drohne über 250 g hinausgeht, muss sie bei der Zivilluftfahrtbehörde (Civil Aviation Authority) registriert werden. Weitere neue gesetzliche Bestimmungen, die noch in diesem Jahr zu erwarten sind, geben vor allem der Polizei sofortige Eingriffsmöglichkeiten, wenn Drohnen in „ungeeigneter Form” betrieben werden. Kommerzielle Drohnen sind durch die Neuregelungen nicht betroffen.

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