Arbeitsrecht 22. März 2022 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 3 Minuten

Hilfe für andere – wann der Arbeitgeber fürs Ehrenamt freistellt

Ohne Ehrenamt funktioniert die Gesellschaft nicht. Angesichts der Flüchtenden aus der Ukraine fragen sich viele Beschäftigte, ob sie vom Arbeitgeber freibekommen, wenn sie helfen. Unsere Arbeitsrechtlerin Claudia Knuth gibt eine Antwort.

Feuerwehrleute im Einsatz für andere und die Gesellschaft. Doch nicht bei jedem ehrenamtlichen Einsatz muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Freistellung befürworten und vor allem nicht bezahlen.
Foto: PantherMedia / Kzenon

Laut einer statistischen Erhebung der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse (AWA) engagierten sich in Deutschland im vergangenen Jahr über 16 Mio. Menschen ehrenamtlich. Besonders im Angesicht akuter Ausnahmesituationen wie der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal oder der aktuell rasant ansteigenden Zahl Flüchtender aus der Ukraine zeigt sich die essenzielle Bedeutung der Ehrenämter. Die Einsätze überschneiden sich jedoch oft mit den Arbeitszeiten, sodass sich die Frage stellt, ob und in welchem Umfang ehrenamtlich engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben.

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