Arbeitsrecht im Blick 20. Apr. 2022 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 3 Minuten

Keine Kündigung per Whatsapp möglich

Das Landesarbeitsgericht München bestätigte in einem kürzlich veröffentlichten Urteil, dass ein abfotografiertes und per Whatsapp zugesendetes Kündigungsschreiben die Form nicht wahrt. Warum das so ist, beschreibt Claudia Knuth, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei LUTZ | ABEL, in unserer Kolumne.

Eine Kündigung in Schriftform: So manches Unternehmen möchte sich die aufwendigere Variante per Post sparen und setzt auf elektronische Verfahren.
Foto: PantherMedia / Helma Spona

Um sich die Arbeit zu erleichtern, wollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber immer häufiger auf die elektronische Signatur zurückgreifen. Geht das auch bei einer Kündigung?

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