Kolumne Arbeitsrecht im Blick 25. Nov. 2022 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

Krankschreibung: Der „gelbe Zettel“ hat für gesetzlich Versicherte ab Januar ausgedient

Ab Januar 2023 brauchen gesetzlich Krankenversicherte dem Arbeitgeber bei einer Krankschreibung nicht mehr den „gelben Zettel“ einzureichen. Der Arbeitgeber hat neue Pflichten.

Ab Januar ist die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber für gesetzlich Versicherte Geschichte.
Foto: imago images/Eibner-Pressefoto/Fleig

Bürokratie und mangelnde Digitalisierung sind in Deutschland immer wieder Streitpunkte – so auch bei einer Krankschreibung mit dem „gelben Zettel“. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) befindet sich bereits seit zwei Jahren in einer Testphase, wurde jedoch mehrmals aufgeschoben, da in vielen Arztpraxen noch nicht die technische Ausstattung vorhanden war. Dies soll sich nun aber ändern, sodass mit der eAU ab dem 1. Januar 2023 ein Schritt in Richtung einer digitalisierten Arbeitswelt gewagt werden kann.

Arbeitgeber müssen aktiv werden und die Krankschreibung abrufen

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