Kolumne „Arbeitsrecht im Blick“ 20. Dez. 2023 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

BAG verschärft Regeln für Krankschreibung nach Kündigung

Arbeitgeber befallen Zweifel, wenn Beschäftigte sich nach der Kündigung krankmelden. Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts stellt klar: Das Unternehmen darf nachfassen.

Oh, ein Schnupfen! Kann ich mich krankschreiben lassen, weil ich keine Lust mehr auf den alten Job habe? Die Arbeitgeberrrechte in diesem Fall hat das BAG gestärkt.
Foto: panthermedia.net/Andriy Popov

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