Kolumne Arbeitsrecht im Blick 30. Sep. 2024 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

So fördern Unternehmen die Integration Schwerbehinderter

Eine schwere Behinderung ist nicht gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit. Gleichwohl ergeben sich für die Unternehmen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Besonderheiten. Deren Inklusion gelingt, wenn Betriebe ihre Rechte und Pflichten kennen.

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gelingt, wenn Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben kennen.
Foto: PantherMedia / Marko Volkma

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