Kolumne Arbeitsrecht im Blick 07. Jan. 2026 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zeit für Trauer: Mutterschutz bei Fehlgeburt gestärkt

Bis vor wenigen Monaten hatten Frauen nach einer Fehlgeburt, die vor der 24. Schwangerschaftswoche stattfand, noch keinen Anspruch auf Mutterschutz. Die Gesetzeslage hat sich jedoch geändert, um Arbeitnehmerinnen umfassender zu schützen.

Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, haben endlich mehr Rechte.
Foto: Smarterpix/AndrewLozovyi

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