Patentrecht für Profis 01. Dez 2021 Von Wasilis Koukounis Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wie Ingenieure gegen Patentverletzungen vorgehen

Vielleicht haben Sie es schon einmal erlebt, dass Sie nach Jahren des Prüfungsverfahrens endlich Ihr ersehntes Patent erlangt haben – und plötzlich stellen Sie fest, dass Ihr Hauptkonkurrent die patentierte Erfindung fröhlich kopiert. Welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, zeigen wir in folgendem Beispiel.

Die Justitia ist angeblich blind. Doch gegen Patentverletzungen stellt sie ein ganzes Arsenal bereit.
Foto: PantherMedia / vadimphoto1@gmail.com

Die Firma Solarix hält ein deutsches Patent für besonders aufgebaute Solarzellen. Das Unternehmen verdächtigt die Firma Wolkenix, ihr Patent zu verletzen. Natürlich könnte Solarix auf Patentverletzung klagen – aber dies ist häufig nicht die erste Maßnahme, weil man dem Wettbewerber nicht mit der Tür ins Haus fallen möchte. Zudem müsste Solarix sämtliche Kosten tragen, wenn Wolkenix die Ansprüche anerkennt.

Berechtigungsanfrage als erster Schritt bei Patentverletzung

Zunächst könnte Solarix eine Berechtigungsanfrage an Wolkenix stellen, um herauszufinden, weshalb sich der Konkurrent berechtigt sieht, die Solarzellen herzustellen. Der Nachteil ist, dass Wolkenix die Anfrage ignorieren kann, weil damit keine rechtlichen Folgen verbunden sind. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass Berechtigungsanfragen bei seriösen Wettbewerbern so gut wie immer Wirkung zeigen.

Etwas schärfer ist demgegenüber eine Abmahnung. Dies bedeutet, dass Solarix den Konkurrenten zur Unterlassung auffordert und mit Klage droht, wenn Wolkenix die Unterlassung nicht innerhalb einer gesetzten Frist bestätigt. Regelmäßig wird der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

Unberechtigte Abmahnung löst Schadensersatzansprüche aus

Weitere übliche Ansprüche aus der Patentverletzung sind Auskunfts- oder Schadensersatzansprüche. Da eine unrechtmäßig ausgesprochene Abmahnung einen unbegründeten Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb bedeutet, kann sie jedoch Schadenersatzansprüche von Wolkenix auslösen. Deshalb sollte Solarix seinen Wettbewerber nur nach sorgfältiger Prüfung abmahnen. Solarix hat im Erfolgsfall Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten. Der Nachteil einer Abmahnung ist, dass oftmals Wettbewerber „verschnupft“ reagieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass Wolkenix eine gütliche Einigung sucht, würde sich verringern. Der Vorteil einer Abmahnung ist, dass Wolkenix wohl reagieren wird, um die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu vermeiden.

Einstweilige Verfügung ist bei Patentverletzungen die Ausnahme

Einen Antrag auf einstweilige Verfügung kann Solarix etwa in dem Fall stellen, dass Wolkenix die umstrittenen Solarzellen auf einer Messe ausstellt. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass Gerichte solchen Anträgen meist nur stattgeben, wenn das Patent bereits ein Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat. Ob dies eine rechtmäßige Vorgehensweise ist, wird gerade vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt. Zudem muss die Verletzung eindeutig und der Anspruch auch nicht übermäßig kompliziert sein. Eine einstweilige Verfügung ist somit nur in Ausnahmefällen möglich, stellt aber eine sehr starke Waffe dar. Wolkenix würde dies wahrscheinlich als offene Kriegserklärung werten, Solarix sollte sich dieses Vorgehen gut überlegen.

Wasilis Koukounis ist Patentanwalt in der Kanzlei Michalski Hüttermann & Partner und Leiter des Arbeitskreises „Gewerblicher Rechtsschutz“ beim VDI Niederrheinischer Bezirksverein. Foto: privat
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