Zeit für Trauer: Mutterschutz bei Fehlgeburt gestärkt
Bis vor wenigen Monaten hatten Frauen nach einer Fehlgeburt, die vor der 24. Schwangerschaftswoche stattfand, noch keinen Anspruch auf Mutterschutz. Die Gesetzeslage hat sich jedoch geändert, um Arbeitnehmerinnen umfassender zu schützen.
Foto: Smarterpix/AndrewLozovyi
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