Patente in der Praxis 04. Okt 2019 Von Wasilis Koukounis

Vom richtigen Umgang mit Patenttrollen

Patenttroll, Patentjäger, Patenthai oder Patentfreibeuter – vielleicht haben Sie schon einmal einen dieser Begriffe gehört. Bereits auf den ersten Blick verursachen sie Unbehagen. Doch wie muss ein Unternehmen in der Auseinandersetzung mit ihnen umgehen?


Foto: panthermedia.net / stockasso

Angenommen, das Unternehmen Fleißix stellt Förderbandanlagen für Gestein her und agiert in einem Oligopol. Alle Teilnehmer sind zwar innovativ, melden jedoch nur wenige Patente an und halten sich mit Rechtsstreitigkeiten untereinander zurück. Fleißix entwickelt ein Verfahren zum energieeffizienten Betrieb seiner Anlagen. Das Unternehmen will dieses System auch einsetzen, meldet aber weder ein Patent an, noch dokumentiert es seine Vorbenutzungsrechte. Die Firma Machtnix dagegen ist ein Patenttroll und kauft ein Patent, das ein Verfahren zum energieeffizienten Betrieb einer Materialfördervorrichtung schützt. Bemerkenswert ist, dass Machtnix ein Schutzrecht hat, dessen Umfang nicht auf konkrete Märkte beschränkt ist. Es schützt zudem einen Grundgedanken und kein konkretes Produkt.

RA Wasilis Koukounis, Michalski · Hüttermann & Partner

Wasilis Koukounis ist Patentanwalt in der auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei Michalski Hüttermann & Partner in Düsseldorf.
Foto: privat

Fleißix erhält mittlerweile Aufträge für die neue Version seiner Förderbandanlagen. Machtnix erfährt dies und zieht vor Gericht. Fleißix muss mit hohen Kosten etwa für Anwaltshonorare, Gerichtskosten und Schadensersatzzahlungen rechnen und sogar eine Unterlassung fürchten, die den weiteren Einsatz der eigenen Erfindung verbietet. Da eine Förderbandanlage eine spezielle Form einer Materialfördervorrichtung ist, kann Machtnix seine Ansprüche nicht nur gegen Fleißix durchsetzen, sondern beispielsweise auch gegen Hersteller von Paketsortieranlagen.

Finanziert aus Klagen

Patenttrolle werden in der Wirtschaft als „Non-Practicing-Entity“ (NPE) bezeichnet. Es handelt sich um Unternehmen, die Patente entgegen dem ursprünglichen Leitgedanken des Patentrechts verwerten: Klassischerweise ist ein Patent ein Verbietungsrecht, um ein Unternehmen per Monopol dafür zu belohnen, eigene Entwicklungsergebnisse mit der Öffentlichkeit zu teilen. Zweck ist dabei die Vermehrung von Wissen. Demgegenüber schaffen NPEs selten neues Wissen. Stattdessen kaufen sie bestehende Patent­anmeldungen oder Patente auf und konzentrieren sich auf das Auffinden von Patentverletzungen. Die NPEs finanzieren sich aus den Klagen gegen die Verletzer, die sie mit großem Aufwand vorantreiben. Im Fokus der NPEs stehen sehr breit formulierte Patente, die eine möglichst große Klagegrundlage bieten. Genau dies ist für produzierende Unternehmen problematisch.

Was hätte Fleißix tun können? Seine Geschäftsführung ging davon aus, innerhalb des Oligopols keine Streitigkeiten fürchten zu müssen. Angesichts der wachsenden Zahl von NPEs wäre Fleißix gut beraten gewesen, für seine Produkte Patente anzumelden. Soe dokumentieren den Erfindungsbesitz und können in Nichtigkeitsverfahren als gerichtsfester Stand der Technik gegen Patente von NPEs verwendet werden. pst

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