Urteil zu KI 07. März 2024 Von Elke von Rekowski Lesezeit: ca. 2 Minuten

Studenten-Ausschluss nach ChatGPT-Einsatz

Der Einsatz von ChatGPT für eine Bewerbung zu einem Masterstudium an der Technischen Universität München (TUM) bleibt für einen Studenten nicht folgenlos. Die Universität vermutete Betrug und schloss den Studenten daraufhin von den Bewerbungen aus. Jetzt hat das Verwaltungsgericht München dieser Einschätzung in einem Urteil zugestimmt.

Der Einsatz von ChatGPT wurde nun einem Studenten zum Verhängnis, denn ein Gericht urteilte gegen ihn.
Foto: PantherMedia.net/Mike Espenhain

Der betroffene Student hatte geklagt, um doch noch eine Zulassung zum Masterstudium zu erhalten. Die Technische Universität München (TUM) hatte den Antragsteller jedoch vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen, weil sie den Verdacht hatte, dass er versucht hatte, den Bewerbungsprozess durch Täuschung zu beeinflussen. Mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung hatte der Student versucht, vorläufig zum Studium zugelassen zu werden. Das jedoch hatte keinen Erfolg.

Für einen Masterstudiengang an der TUM müssen Studierende nicht nur über einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen, sondern auch ein Eignungsverfahren bestehen. Dazu muss unter anderem ein Essay eingereicht werden, das bestimmten Anforderungen entsprechen muss. Der Student hatte zwar ein solches Essay eingereicht, das entsprach laut der TUM jedoch nicht den Regeln wissenschaftlicher Sorgfalt.

ChatGPT-Einsatz: Essay zu perfekt

Denn nach der Überprüfung des Essays durch spezielle Software kam die Universität zu dem Schluss, dass ein erheblicher Teil des Textes höchstwahrscheinlich von künstlicher Intelligenz verfasst worden war, denn er war einfach zu perfekt. In einer Stellungnahme vor Gericht sagte einer der Prüfer aus, dass längere Arbeiten Studierender „selbst bei intensiver Betreuung“ gewisse Brüche in Struktur und Logik aufwiesen, die bei dem Essay des Studenten fehlten. Die Verwendung von ChatGPT zur Erstellung des Essays war daher ein zentraler Punkt der Anklage.

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Der Student argumentierte, dass er nicht ordnungsgemäß angehört worden sei, und bestritt die Vorwürfe des Betrugs. Er behauptete, dass die verwendete Software nicht zuverlässig sei und dass seine Arbeit auf ausreichend Quellen basiere. Das sah man am Verwaltungsgericht München anders und urteilte, dass der Ausschluss des Studenten vom Bewerbungsverfahren rechtmäßig erfolgt war.

ChatGPT-Verdacht: Urteil stärkt TUM-Entschluss

Die TUM habe das Recht, zusätzliche Zugangsvoraussetzungen festzulegen, solange diese transparent und angemessen seien, betonte das Gericht. Die Universität habe klare Regeln für das Eignungsverfahren festgelegt, dazu zählten auch die Anforderungen an das Essay. Der Student habe diese Regeln offensichtlich nicht eingehalten, und es gebe genügend Beweise dafür, dass sein Essay nicht eigenständig verfasst worden sei.

Damit bestätigt das Urteil des Verwaltungsgerichts München die Entscheidung der TUM und stärkt die Einhaltung wissenschaftlicher Standards bei Bewerbungsverfahren. Es zeigt auch, dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz in solchen Fällen sorgfältig überwacht werden muss, um Betrug zu verhindern.

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Für den betroffenen Studenten bedeutet das Urteil, dass er endgültig vom Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang an der TUM ausgesperrt wird. So könnte in diesem Fall der Einsatz von ChatGPT schwerwiegende Folgen für eine akademische Zukunft des Studenten haben.

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