Europäisches Recht 04. Sep. 2025 Von Martin Ciupek Lesezeit: ca. 5 Minuten

So läuft die Umstellung auf die neue Maschinenverordnung der EU

Ohne Übergangsfrist tritt 2027 die neue EU-Maschinenverordnung in Kraft. Drei Fachleute erklären, wo jetzt die Prioritäten für Hersteller von Maschinen und Anlagen liegen sollten.

Die Möglichkeiten der Digitalisierung und des Einsatzes von künstlicher Intelligenz wurden von der bisherigen Maschinenrichtlinie nicht ausreichend abgebildet. Mit der neuen Maschinenverordnung gibt es auch dafür jetzt einen rechtlichen Rahmen. Das bild zeigt die Produktionsinsel Phuket der SmartFactoryKL auf der Hannover Messe 2025.
Foto: M. Ciupek

Angebot wählen und sofort weiterlesen

  • Alle Beiträge auf vdi-nachrichten.com
  • Monatlich kündbar

Oder werden Sie VDI-Mitglied und lesen im Rahmen der Mitgliedschaft Vn+.

Jetzt Mitglied werden
Ein Beitrag von:

Stellenangebote

Mailänder Consult GmbH

Bauingenieur (m/w/d) / Projektleitung Verkehrsanlagenplanung - Schwerpunkt Nahverkehr und Straße

Karlsruhe
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)

Teamleitung für ein Großprojekt (m/w/d) im Geschäftsbereich Baumanagement Bund (E13 TV-L/ A13h BbgBesO)

Potsdam
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)

Ingenieur/-in Versorgungstechnik (Heizung-Lüftung-Sanitär) als Sachbearbeiter/in Instandhaltung (w/m/d)

Potsdam
HENSOLDT

Integrated Business Planner (w/m/d)

Oberkochen
HENSOLDT

Project Management Officer / PMO (w/m/d)

Oberkochen
HENSOLDT

Head of Business Excellence / Portfoliomanager (w/m/d)

Oberkochen
Hochschule Esslingen - University of Applied Sciences

Professur (W2) für das Lehrgebiet "Dezentrale Energietechnik"

Esslingen
Wohnbau GmbH

Gebäudetechniker in der Wohnungswirtschaft (w/m/d)

Bonn
HENSOLDT

Projektleiter Airborne ISR Radars (w/m/d)

Immenstaad
HENSOLDT

Produktmanager Airborne Detection & Protection Products and Systems (w/m/d)

Taufkirchen
Zur Jobbörse

Das könnte Sie auch interessieren

Empfehlungen des Verlags

Meistgelesen