Kolumne Arbeitsrecht im Blick 18. Juni 2025 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei Arbeitszeitbetrug drohen Kündigung und Detektivkosten

Wer bei der Arbeitszeit betrügt, muss mit Kündigung rechnen. Ein Urteil des LAG Köln hat einem Schuldigen jetzt auch die Detektivkosten des Arbeitgebers zugeschlagen.

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Erwischt! Der Arbeitnehmer erledigt in seiner Arbeitszeit private Dinge. Der Arbeitgeber hatte den Detektiv beauftragt. Ein heikles Thema. Ein Gericht hat jetzt aber nicht nur die Kündigung bestätigt, sondern dem Arbeitnehmer auch die Kosten für den Detektiv aufgebrummt.
Foto: AndreyPopov/smarterpix

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