Kolumne Arbeitsrecht 31. März 2025 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei Freistellung muss der Arbeitgeber zahlen

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten gekündigt und freigestellt. Das Gehalt wird aber nicht gezahlt, weil der Mitarbeitende sich nicht bewirbt. Falsch. Das BAG ist eindeutig.

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Wer gekündigt ist und in der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber freigestellt wird, muss sich in dieser Zeit nicht um Arbeit bemühen. Der Arbeitgeber kann nicht das Gehalt einbehalten, wenn sich der Beschäftigte nicht bewirbt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Foto: PantherMedia / animages

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