Kolumne Arbeitsrecht 28. Feb. 2025 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei Krankschreibung im Ausland schnellstmöglich Adresse mitteilen

Eine Krankschreibung im Ausland ist vom Arbeitgeber genauso anzuerkennen wie eine in Deutschland. Es gibt aber ein paar Besonderheiten zu beachten.

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Tja, da ist man im Traumurlaub und dann wird man krank und die Hängematte bleibt leer. Wer im Ausland zum Arzt geht, sollte ein paar Besonderheiten hinsichtlich der AU beachten.
Foto: panthermedia.net/Filip Fuxa

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