Die Probezeit muss ab sofort „verhältnismäßig“ sein
Ein befristeter Arbeitsvertrag für ein Jahr und dann sechs Monate Probezeit? Damit ist jetzt Schluss. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde geändert.
![](https://www.vdi-nachrichten.com/wp-content/uploads/2022/08/panthermedia_B161226858_7360x4912_1-950x633.jpg)
Foto: panthermedia.net/IgorTishenko
Zum 1. August 2022 wurden Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) angepasst. Eine der wichtigen Neuerungen im TzBfG betrifft dabei die Frage nach der Wirksamkeit von Vereinbarungen über Probezeiten bei befristeten Arbeitsverträgen.
![Claudia Knuth ist Partnerin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei LUTZ | ABEL. Sie schreibt monatlich unsere Kolumne „Arbeitsrecht im Blick“. Foto: LUTZ | ABEL](https://www.vdi-nachrichten.com/wp-content/uploads/2022/08/claudia-Knuth-cmyk.jpg)
Alles aus der Welt der Technik
Angebot wählen und sofort weiterlesen
- Alle Beiträge auf vdi-nachrichten.com
- Monatlich kündbar
Oder werden Sie VDI-Mitglied und lesen im Rahmen der Mitgliedschaft Vn+.