EuGH-Urteil: Teilzeitkräfte bei Boni nicht benachteiligen
Boni nur für Vollzeitbeschäftigte? Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte müssen nach denselben Vergütungsmodellen bezahlt werden, urteilte der Europäische Gerichtshof.
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Foto: PantherMedia / Maryna Pleshkungeschäftsmann zählen euro-banknoten
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