Kolumne Arbeitsrecht im Blick 26. Jan 2024 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

EuGH-Urteil: Teilzeitkräfte bei Boni nicht benachteiligen

Boni nur für Vollzeitbeschäftigte? Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte müssen nach denselben Vergütungsmodellen bezahlt werden, urteilte der Europäische Gerichtshof.

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Jeder und jede freut sich über eine zusätzliche Wertschätzung – ob durch Geld oder andere Zuwendungen durch den Arbeitgeber. Allerdings sollten Arbeitgeber darauf achten, dass die Auszahlungskriterien an die Wochenarbeitszeit angepasst werden.
Foto: PantherMedia / Maryna Pleshkungeschäftsmann zählen euro-banknoten

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