Unternehmensrecht 16. Okt 2023 Von Sabine Philipp Lesezeit: ca. 3 Minuten

Risiken bei Geschäftsbeziehungen mit insolvenzgefährdeten Unternehmen

Umsicht mit Schuldnern kann zum Boomerang werden. Ein neues Urteil hat die Situation für Gläubiger immerhin ein bisschen erleichtert.

PantherMedia B27780653
Insolvenzverwalter können unter Umständen Zahlungen zurückfordern, die von den Pleitefirmen vor der Insolvenz noch geleistet wurden.
Foto: PantherMedia/Kiwar

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