Unternehmensrecht 16. Okt. 2023 Von Sabine Philipp Lesezeit: ca. 3 Minuten

Risiken bei Geschäftsbeziehungen mit insolvenzgefährdeten Unternehmen

Umsicht mit Schuldnern kann zum Boomerang werden. Ein neues Urteil hat die Situation für Gläubiger immerhin ein bisschen erleichtert.

PantherMedia B27780653
Insolvenzverwalter können unter Umständen Zahlungen zurückfordern, die von den Pleitefirmen vor der Insolvenz noch geleistet wurden.
Foto: PantherMedia/Kiwar

Angebot wählen und sofort weiterlesen

  • Alle Beiträge auf vdi-nachrichten.com
  • Monatlich kündbar

Oder werden Sie VDI-Mitglied und lesen im Rahmen der Mitgliedschaft Vn+.

Jetzt Mitglied werden

Themen im Artikel

Ein Beitrag von:

Stellenangebote

WBS TRAINING SE

Trainer:in / Lernbegleiter:in für SPS-Programmierung (m/w/d)

Berlin
Gemeinde Bubenreuth

Tiefbautechniker (m/w/d) im gemeindlichen Bauamt

Bubenreuth
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)

Ingenieur/-in Elektrotechnik als Sachbearbeiter/in Instandhaltung (w/m/d)

Potsdam
Technische Hochschule Deggendorf

Professorin | Professor (m/w/d) für das Lehrgebiet Cybersecurity Management und digitale Resilienz

Deggendorf
EEP Energieconsulting GmbH

Junior Energieberater für Nicht-Wohngebäude (m/w/d)

München, Köln, Wien, HomeOffice
Helmholtz-Zentrum Hereon

Ingenieurin (m/w/d) - Al-Legierungen unter Einfluss von Wasserstoff bei kryogenen Temperaturen

Hamburg
Scale Energy

Elektroingenieur:in - Mittelspannung & BESS

Berlin
TU Bergakademie Freiberg

Professur für Biologie / Ökologie (Open rank: W2 oder W1 mit Tenure-Track auf W2)

Freiberg
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen

Gesamtprojektleiter/in (w/m/d) für Elektrotechnik, Gebäude-und Energietechnik, Versorgungstechnik

Cottbus oder Potsdam
Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG

Bauingenieur/Bautechniker - Bauleiter Straßen- und Tiefbau (m/w/d)

Metzingen
Zur Jobbörse

Das könnte Sie auch interessieren

Empfehlungen des Verlags

Meistgelesen