Arbeitsrecht im Blick 07. Sep 2023 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wann Beleidigungen zur Kündigung führen

Kritik an Vorgesetzten im privaten Kreis gehört zum Alltag. Aber es gibt Grenzen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt kürzlich klargemacht. Was vermeintlich privat scheint, kann dann öffentlich sein.

Wer in Chatgruppen seinen Chef oder seine Chefin beleidigt, muss unter Umständen mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
Foto: panthermedia.net/monkeybusiness

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