Kolumne Arbeitsrecht im Blick 03. Nov. 2023 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofortige Kündigung bei sexueller Belästigung

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln setzt ein Zeichen gegen die Verharmlosung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

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Eine eindeutige Ansage für die Zusammenarbeit in den Betrieben: Wer Kolleginnen oder auch Kollegen sexuell belästigt, muss nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts mit sofortiger Kündigung rechnen.
Foto: panthermedia.net / Wavebreakmedia ltd

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