Erneuerbare Energien 15. Mrz 2023 Von Heinz Wraneschitz

EEG: Kleine Wasserkraft sieht sich gestärkt

Im Wasserkraftverband Mitteldeutschland e. V. (WKVM) sind Betreiber kleinerer Wasserkraftwerke vereint. Durch ein juristisches Gutachten gestärkt, sieht der Verband gute Chancen, solche Kleinanlagen verstärkt aus- und neu zu bauen.

Wasserräder gehören zur sogenannten „kleinen Wasserkraft“. Ihr Ausbau kollidierte in Deutschland in den letzten Jahren immer wieder mit Interessen des Natur- und Umweltschutzes. Ein neues Rechtsgutachten stärkt jetzt die Position der Branche. Foto. Emmanuele Contini/NurPhoto via Getty Images

Der Gesetzgeber hat in der geltenden Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) das „überragende öffentliche Interesse der erneuerbaren Energien“ festgeschrieben. Der Wasserkraftverband Mitteldeutschland (WKVM), der Betreiber kleinerer Wasserkraftwerke vereint, sieht sich jetzt durch ein juristisches Gutachten gestärkt: Über den neu formulierten § 2 im EEG sieht der Verband gute Chancen, mit dem Aus- und Neubau solcher Kleinanlagen noch mehr zur CO2-freien Stromerzeugung hierzulande beitragen zu können.

EEG: Kleinere Wasserkraftwerke stehen vor dem Aus

Denn anders als die im Wesentlichen ausgenutzten Wasserkraftpotenziale an großen Flüssen oder Kanälen ist bei den „Kleinen“ noch einiges zu holen, da ist sich Martin Richter, der Präsident des WKVM, sicher. Konkret rechnete er vor: „Im mitteldeutschen Raum sind 170 MW installiert. Und wir haben allein hier ein hohes Potenzial zum Ausbau: 86 MW brächten einen jährlichen Mehrertrag von 387 GWh Grünstrom. Damit wäre es möglich, die Gas- und Ölheizungen von 80 000 Einfamilienhäusern durch Wärmepumpen zu ersetzen und rein erneuerbar zu versorgen.“

Klimaschutz ist Grundrecht, daher stärkt das EEG den Ausbau auch kleinerer Wasserkraftanlagen gegenüber dem Naturschutz

Richters Hoffnung, das könne gelingen, hat ein vom WKVM beauftragtes Rechtsgutachten der in Energiefragen tätigen Leipziger Rechtsanwaltsgesellschaft Prometheus weiter verstärkt. Einer der Autoren ist Christian Falke. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht machte in der Pressekonferenz am 14. März 2023 zwar deutlich, der in § 2 EEG eingeführte „vorrangige Belang“ der erneuerbaren Energien (EE) sei „kein Freifahrtschein“. Aber nach den Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVG) der letzten beiden Jahre sei „Klimaschutz Grundrecht. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen darf nicht irgendwann kommen, sondern jetzt. Hierfür schafft § 2 EEG Durchschlagskraft“, betonte Falke.

Wasserkraft: kleine Leistung, viel Energie

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