Neue Regeln 2024 16. Jan 2024 Von Dominik Hochwarth Lesezeit: ca. 3 Minuten

Photovoltaikanlagen: Einspeisevergütung sinkt, weiterhin keine Mehrwertsteuer

Für Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach gibt es 2024 neue Regelungen zur finanziellen Förderung. So sinken ab 1. Februar wieder die Vergütungssätze und die Mehrwertsteuer bleibt dauerhaft bei 0 %.

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Auch im Jahr 2024 lohnt es sich, auf dem Dach eine Photovoltaikanlage montieren zu lassen.
Foto: PantherMedia/Elena Elisseeva

Ab dem 1. Februar 2024 werden die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen auf Hausdächern gesenkt. Die Einspeisevergütung reduziert sich halbjährlich um 1 %, nachdem sie eineinhalb Jahre lang stabil geblieben ist. Zudem bleibt der im Jahr 2023 auf 0 % gesenkte Umsatzsteuersatz für Photovoltaikanlagen dauerhaft bestehen. In den Jahren davor galt der allgemeine Steuersatz von 19 %. Diese Bestätigung kam vom Bundesfinanzministerium im Herbst. Darauf weist das Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird. In Anbetracht dieser Neuerungen, der gesunkenen Anlagenkosten und des tendenziell steigenden Strompreises könnte eine Hausdachanlage bis zu 6 % Gewinn pro Jahr erbringen.

So sieht die Einspeisevergütung 2024 aus

Wer sich für eine Klimaanlage entscheidet, erzeugt nicht nur umweltfreundlichen Solarstrom, sondern profitiert auch finanziell davon. „Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nutzen den günstigen Strom etwa für Spül- und Waschmaschine, Kühlschrank, das Elektroauto oder auch die Wärmepumpe und sparen damit den Verbrauch von teurerem Strom aus dem Netz“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Was sie nicht selbst verbrauchen können, wird gegen eine Vergütung in das Netz eingespeist.“ Allerdings sinkt die Vergütung künftig wieder.

Auch interessant: Erneuerbare Energien müssen noch schneller zulegen

Im Zuge der Energiekrise wurde Mitte 2022 die Senkung der Vergütungssätze vorübergehend ausgesetzt. Ab dem 1. Februar 2024 reduziert sich die Vergütung für kleinere Hausdachanlagen, die 20 Jahre lang gültig ist, von 8,2 Cent/kWh auf 8,11 Cent/kWh, was einer Kürzung um 1 % entspricht. Zum 1. August 2024 sinkt der Satz auf 8,03 Cent und ab dem 1. Februar 2025 auf 7,94 Cent/kWh. Es ist wichtig zu beachten, dass nur Anlagen, die nach diesen Stichtagen in Betrieb genommen werden, die jeweils angepassten, niedrigeren Vergütungssätze für die darauffolgenden 20 Jahre erhalten.

So wird die Photovoltaikanlage wirtschaftlich

Die Einspeisevergütung unterstützt die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen, indem sie einen Teil der Anschaffungskosten deckt. Tina Schmidt vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg erläutert, dass die Erzeugungskosten für Solarstrom bei kleineren Hausdachanlagen bei etwa 11 Cent/kWh bis 14 Cent/kWh liegen, womit die Einspeisevergütung alleine die Kosten nicht vollständig deckt. Der eigentliche finanzielle Vorteil entsteht durch den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms für Haushaltsgeräte.

Während der Strompreis aus dem Netz bei bestehenden Verträgen durchschnittlich zwischen 35 Cent/kWh und 40 Cent/kWh beträgt, kostet die 1 kWh selbst produzierter Solarstrom vom Hausdach lediglich rund 12 Cent. Bei Eigenverbrauch des Solarstroms ergibt sich somit eine Ersparnis von 21 Cent/kWh bis 29 Cent/kWh. Im Schnitt lässt sich ohne Batteriespeicher etwa ein Drittel des Solarstroms selbst nutzen. Bei Einsatz eines Speichers und eines Elektroautos kann der Eigenverbrauch deutlich über 50 % steigen.

Anlagenkosten sinken

Die Anschaffungskosten für Solaranlagen, die den Strompreis vom Dach bestimmen, waren im letzten Jahr aufgrund der Energiekrise, hoher Nachfrage und Lieferengpässen deutlich angestiegen, wie die Initiative Altbau mitteilt. Diese Preiserhöhung hat sich jedoch abgeschwächt und die Kosten für Solaranlagen sinken wieder.

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Für Hausdachanlagen mit einer installierten Leistung von 19 kW sind die Kosten inzwischen von durchschnittlich rund 1800 € auf nur noch 1300 € bis 1600 € pro Kilowatt Leistung gesunken. Das entspricht einem Rückgang zwischen 10 % und 20 %.

Umsatzsteuer bleibt dauerhaft bei 0 %

Noch ein Pluspunkt, was die Refinanzierung der Photovoltaikanlage angeht: Seit Anfang des letzten Jahres wurde die Mehrwertsteuer für neue Solaranlagen bis zu einer Leistung von 30 kW von 19 % auf 0 % reduziert. Das Bundesfinanzministerium hat im September bekannt gegeben, dass dieser Steuervorteil nun unbegrenzt über 2023 hinaus gilt. Zusätzlich entfällt seit 2022 die Einkommenssteuer auf Erträge aus Solaranlagen, was sie noch kostengünstiger macht.

Gewinne bis 6 % möglich

Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren – wie den gesunkenen Preisen für Anlagen, der dauerhaften Abschaffung der Mehrwertsteuer, steigenden Strompreisen und dem dadurch attraktiveren Eigenverbrauch im Vergleich zur leicht sinkenden Einspeisevergütung – kann eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach eine Rendite von bis zu 6 % jährlich erbringen. Das hat die Initiative Altbau errechnet. Diese Investition fördert zudem die Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromversorger und trägt wesentlich zum Wechsel hin zu erneuerbaren Energien bei.

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