Die Zahl des Tages 12. Apr. 2024 Von Peter Kellerhoff Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mercedes in Nöten: 341 000 Fahrzeuge zurückgerufen

Wegen einer möglichen Brandgefahr muss Mercedes-Benz weltweit rund 341 000 Modelle zurückrufen. Aber auch das Urteil einer Musterfeststellungsklage am OLG Stuttgart könnte dem Konzern die Bilanzen verhageln.

Kein guter Jahresanfang für die Marke mit dem Stern: Nach zwei großen Rückrufaktionen stehen dem Mercedes-Konzern auch teure Folgen des Dieselskandals im Haus – zudem schrumpfte der Absatz.
Foto: Peter Kellerhoff

Weltweit muss Mercedes-Benz rund 341 000 Fahrzeuge der Modellreihen GLE und GLS in die Werkstätten zurückrufen. 11 000 davon in Deutschland. Betroffen sind Autos aus den Produktionsjahren 2017 bis 2023.

Worum geht es? Ein nicht korrekt befestigter Kabelschuh in der 48-V-Massestelle unter dem Beifahrersitz könnte nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zu einer Brandgefahr werden.

Mercedes will die Fahrzeuge nun überprüfen und die Verschraubung der Massestelle bei Bedarf korrigieren. Fahrzeughalter der betroffenen Modelle werden kontaktiert, um die notwendigen Reparaturen zeitnah und kostenfrei durchführen zu lassen.

Das ist nicht der erste Rückruf für Mercedes in diesem Jahr: Bereits im Februar mussten die Stuttgarter weltweit 250 000 (in Deutschland 37 000) Fahrzeuge der Modelle AMG GT, C-Klasse, CLE, E-Klasse, EQE, EQS, GLC, S-Klasse und SL des Baujahrs 2023 in die Werkstätten bitten. Der Grund hier: Das KBA bemängelte, dass bestimmte Sicherungen in den Fahrzeugen nicht den erforderlichen Spezifikationen entsprechen könnten und wies darauf hin, dass dies unter anderem zum Ausfall des Motors führen kann und eine Brandgefahr nicht auszuschließen sei.

Rückrufaktionen sind nur eine Baustelle im Mercedes-Konzern: Der Dieselskandal könnte noch teuer werden

Die Baustellen bei Mercedes betreffen aber nicht allein Rückrufaktionen. Nicht nur, dass die Stuttgarter im ersten Quartal 6 % weniger Fahrzeuge verkaufen konnten als im Vorjahresquartal – während etwa die Volkswagen-Gruppe (+3 %) und BMW (+1,1 %) zulegen konnten. Auch ein Urteil des OLG Stuttgart in Sachen Dieselskandal könnte sich negativ auf die Bilanzen auswirken. Es ging dabei um eine Musterfeststellungsklage, bei der das Gericht für die Kläger entschied. Konkret betrifft das die Modelle GLC und GLK mit dem Dieselmotor OM651, bei denen die Richter von unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgehen. Mithilfe solcher Einrichtungen halten die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die zulässigen Abgas-Grenzwerte ein, stoßen im realen Betrieb auf der Straße jedoch deutlich mehr Schadstoffe aus.

Bei manchen Modellen (Euro 5) stellte der Senat zudem fahrlässiges Handeln von Mercedes im Sinne von § 823 BGB fest. Nach jüngster BGH-Rechtsprechung stehen Verbrauchern damit Schadensersatzansprüche zwischen 5 % und 15 % des Kaufpreises zu. Bei den Euro-6-Modellen geht das Gericht teilweise sogar von vorsätzlichem und sittenwidrigem Handeln nach den Paragrafen 826, 831 BGB aus. Hier kann es dann auch um die Rückabwicklung des Kaufvertrags gehen.

Das Urteil könnte sich zur Blaupause für weitere Prozesse entwickeln, von denen noch Tausende anstehen. Zumal der Dieselmotor OM651 noch in weiteren Mercedes-Modellen verbaut ist.

Das Gericht ließ die Revision vor dem BGH zu – Mercedes-Benz hat von diesem Recht bereits Gebrauch gemacht.

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