Kolumne „Patente für Profis“ 26. Jan 2022 Von Wasilis Koukounis Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der verdiente Schutz für den digitalen Zwilling

Digitale Zwillinge setzen sich in der Industrie immer stärker durch. Mit der richtigen Herangehensweise lassen sie sich über das Patentrecht schützen. Aber was ist hier zu beachten?

Digitale Zwillinge für Produktionsmaschinen setzen sich immer mehr durch. Deshalb lohnt es sich ihre konkreten technischen Anwendungen durch Patente zu schützen, rät Patentanwalt Wasilis Koukounis.
Foto: PantherMedia / BiancoBlue

Zur Beantwortung dieser Frage ziehen wir ein fiktives Beispiel heran: Die Firma Turbix hat ein digitales Abbild einer Gasturbine entwickelt, eben einen digitalen Zwilling. Der Zwilling erhält in der realen Turbine gemessene Werte als Eingangsparameter. Mit ihnen bestimmt der Zwilling den Gasdruck in einem Turbinenbereich, der für Messgeräte schwer zugänglich ist. Der Zwilling berechnet mit diesen Werten den voraussichtlichen Zeitpunkt, an dem die Turbine gewartet werden muss. Mit dem digitalen Zwilling baut sich Turbix einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil auf. Kann und sollte sich das Unternehmen diese Entwicklung patentieren lassen?

Patentämter melden immer mehr Anmeldungen digitaler Zwillinge

Tatsächlich ist ein solcher Schutz möglich und Patentämter verzeichnen insbesondere in den letzten drei Jahren stetig wachsende Anmeldezahlen. Als Softwareprodukt baut ein digitaler Zwilling auf mehreren Technologieebenen auf. Hierbei sind bereits in jeder der Ebenen viele Innovationen von Wettbewerbern geschützt. Unabhängig von eigenen Patentanmeldungen sollten sich Nutzer von digitalen Zwillingen daher durch spezielle Patentrecherchen absichern, keine Schutzrechte Dritter zu verletzen.

Wie Ingenieure gegen Patentverletzungen vorgehen

Durch ein Patent schützen lassen sich Simulationen des digitalen Zwillings, die einen technischen Prozess nachbilden und eine Auswirkung auf die physikalische Umwelt haben. Um den Zwilling als erfinderisch anzuerkennen, reicht es jedoch nicht aus, dass anstatt der bisherigen Hardware eine Software verwendet wird. Durch seine Verwendung müssen sich, genauso wie bei allen einem Patent zugänglichen Erfindungen auch, neue und vorteilhafte technische Wirkungen einstellen. Weiterhin wird vom Europäischen Patentamt gerne lediglich der konkrete Anwendungsfall als patentfähig anerkannt. In unserem Beispiel wäre die Gasdrucksimulation im schwer zugänglichen Turbinenbereich patentierbar. Für eine allgemeine Gasdrucksimulation ohne konkreten technischen Anwendungsfall würde wahrscheinlich kein Patent erteilt werden.

So wehren Ingenieure den Vorwurf einer Patentverletzung ab

Bei der Auswahl des Schutzgegenstands sollte auch berücksichtigt werden, wie später eine Patentverletzung nachgewiesen werden kann. Wenn sich der Wirkmechanismus des Zwillings auf der funktionalen Quellcodeebene erkennen lässt, dürfte eine Verletzung relativ einfach nachzuweisen sein.

Patentverletzung lässt sich über Reverse Engineering belegen

Schwieriger wird es, wenn die Erfindung tief in der Software verankert ist. Beispielsweise könnte Turbix die Softwarearchitektur unter Berücksichtigung technischer Verhaltensweisen der Gasturbine modifiziert haben. In einem solchen Fall kann eine Patentverletzung z. B. über Reverse Engineering der Software belegbar sein. Unter Umständen lässt sich auch über Schnittstellen oder das Erfüllen von Standards auf Funktionen schließen. Solche Nachweise sind jedoch im Verhältnis deutlich aufwendiger als funktionale Nachweise.

Angesichts der vielen Entwicklungen bei digitalen Zwillingen lohnt es sich also, ihre konkreten technischen Anwendungen durch Patente zu schützen.

RA Wasilis Koukounis, Michalski Hüttermann & Partner Foto: privat
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