Mehr Bedingungen in Arbeitsverträgen formulieren – oder es drohen Bußgelder
Arbeitsverträge müssen ab dem 1. August verbindlich einige Bedingungen mehr als bisher festhalten. Bei Verstößen droht Arbeitgebenden ein Bußgeld.

Willkommen an Bord! Doch Vorsicht, eine Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitsverträge ab dem 1. August zusätzliche Angaben enthalten müssen und auch die digitale Variante wird deutlich erschwert.
Foto: panthermedia.net/Naypong
Ende Juni hat der Bundestag beschlossen, zur Umsetzung einer EU-Richtlinie das Nachweisgesetz (NachwG) zu ändern. Dadurch soll der Katalog an Arbeitsbedingungen, die schriftlich festgehalten werden müssen, erweitert werden. Bei Verstößen gegen das Formerfordernis drohen ab dem 1. August 2022 Bußgelder.
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