Kolumne Arbeitsrecht im Blick 20. Dez. 2022 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

Versetzung ins Ausland: Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Kürzlich hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass ein Pilot ins Ausland versetzt werden kann. Doch nicht nur diese Berufsgruppe ist davon betroffen. Wer Versetzungen möglich machen oder eben auch verhindern möchte, sollte das im Arbeitsvertrag festlegen.

Heute hier, morgen dort ... nicht für jeden Arbeitnehmenden ist das eine Traumvorstellung. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat jetzt klargemacht, wann ins Ausland versetzt werden darf.
Foto: PantherMedia / GeoFotorgeRudy

Können Arbeitgeber Beschäftigte ins Ausland versetzen? Das bejahte jüngst das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 3. November 2022 (Az.: 5 AZR 336/21). In dem Fall wurde ein deutscher Pilot von Nürnberg ins italienische Bologna versetzt. Das Bundesarbeitsgericht erklärte, dass der Beschäftigte im Ausland tätig werden muss, wenn (1) im Arbeitsvertrag der Arbeitsort eines/r Mitarbeiters/in nicht festgelegt wurde und (2) es sich um einen länderübergreifend tätigen Betrieb oder Konzern handelt. Die vom Piloten gegen die Versetzung ins Ausland erhobene Klage wurde nun auch in letzter Instanz abgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, dass die Versetzung ins Ausland vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst war, da im Arbeitsvertrag eine unternehmensweite Versetzungsmöglichkeit geregelt wurde, die sich nicht auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkte.

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