KOHLE 28. Jun 2019 Stephan W. Eder Lesezeit: ca. 5 Minuten

Eine verfahrene Lage

Die Rodung des Hambacher Forstes ist ein Politikum. Das macht eine sachliche Befassung schwierig. Die Redaktion der VDI nachrichten hat trotzdem nachgefragt. Ein Gerichtsurteil stoppt jetzt erst einmal die geplanten Rodungen


Foto: Andre Laaks/ RWE AG

Warum muss denn dieser Wald unbedingt jetzt gerodet werden? Diese Frage hat auch die Redaktion der VDI nachrichten beschäftigt. Wir wollten verstehen, warum es fachlich dringend die Kohle aus diesem Bereich des Tagebaus braucht, auf dem derzeit der umstrittene Forst steht. Da muss es doch sachlich nachvollziehbare Gründe geben. Wir haben nachgefragt bei RWE. Zudem stellte Greenpeace am 24. September eine Schnellanalyse genau zu diesem Thema vor. Auch dazu haben wir RWE noch einmal befragt. Zudem hat am Freitag letzter Woche (5. Oktober 2018) das Oberverwaltungsgericht in Münster einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt. Die Richter entsprachen damit in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND. Dazu dokumentieren wir die Reaktionen der beteiligten Parteien.

Zu Beginn eine Ausführung von RWE zum Wesen des Braunkohlentagebaus:

Braunkohle kann im Rheinland nur im offenen Tagebau gewonnen werden, weil über der Kohleschicht lockeres Erdreich, wie Löß, Kies, Sand und Ton, liegt.

Ein Untertagebetrieb von einem Punkt aus, wie man ihn von den Steinkohlenzechen des Ruhrgebiets kennt, ist nicht möglich. Um die Kohle freizulegen, müssen deshalb die Bagger die lockeren Erdschichten erst abtragen. Sie werden über Bandanlagen transportiert und bilden an der Rückseite des Tagebaus die Grundlage für die unmittelbare Rekultivierung, wo neue Felder und Wälder entstehen.

Dies alles läuft kontinuierlich, die riesige Grube „wandert“ langsam durch die Landschaft. Das bedeutet auch, dass alles, was an der Oberfläche liegt, nach und nach verlegt wird: Felder, Straßen, Ortschaften und eben auch – wie im Fall des Hambacher Forsts – Wald. Informationen dazu stellt RWE zusammen unter:

http://www.hambacherforst.com

Im Folgenden finden Sie die Antworten von RWE auf unsere Fragen.

VDI nachrichten: Warum muss der Bereich das Hambacher Forsts in diesem Herbst gerodet werden?

RWE: Im Jahr 2017 wurden im Tagebau Hambach rund 39 Mio. t Braunkohle gefördert. Das entspricht rund 43 % der Gesamtfördermenge im Rheinischen Braunkohlenrevier. Von der im Tagebau Hambach gewonnenen Kohle wurden im Jahr 2017 rund 27 Mio. t zur allgemeinen Stromerzeugung in den Großkraftwerken Niederaußem und Neurath eingesetzt (Der Rest ging in die Veredelung; Anm. d. Red.). Damit deckt der Tagebau Hambach in NRW rund 15 % des gesamten Strombedarfs ab.

Die Fördermenge des Tagebaus Hambach kann nicht durch andere Tagebaue ersetzt werden: Der Tagebau Inden ist nicht an das Schienensystem angeschlossen, über das die mit Kohle aus Hambach belieferten Kraftwerke versorgt werden. Zudem laufen der Tagebau Garzweiler und der Tagebau Inden bereits an den Kapazitätsgrenzen.

VDI nachrichten: Wie lange könnten die Braunkohlenkraftwerke noch Versorgungssicherheit herstellen, wenn diese Kohle nicht – wie geplant – zur Verfügung stünde?

RWE: Der Hambacher Forst liegt auf dem Gelände, das RWE Power kurzfristig für die Fortführung des Tagebaus Hambach in Anspruch nehmen muss. Ohne die Rodung in der diesjährigen Rodungsperiode können der Tagebau und damit die Kohleförderung für die Versorgung der Kraftwerke nicht planmäßig fortgeführt werden. Dadurch käme es bereits in den nächsten zwei Jahren zu Einschränkungen, bis hin zum Stillstand.

Der Abstand zwischen Tagebau und Wald beträgt derzeit ca. 320 m. Der Tagebaufortschritt beträgt pro Jahr rund 150 m. Bis Oktober 2019 wird sich der Abstand folglich auf etwa 150 m bis 180 m verringert haben. Dies entspricht einem Vorlauf von einem Jahr. Somit bliebe zu wenig Zeit, um das Vorfeld mit Baumbestand zu beräumen, bevor die Abbaukante den Wald erreicht.

Für die Vorfeldfreimachung ist ein Zeitbedarf von etwa zwei Jahren erforderlich. Rodungen dürfen aus Artenschutzgründen jeweils nur von Oktober bis Februar durchgeführt. Dadurch ist die verfügbare Zeit stark eingeschränkt und es ergeben sich zeitliche Zwänge für nachfolgende Prozessschritte.

In der Rodungsperiode 2017/2018 hat RWE Power, mit Rücksicht auf die öffentliche und politische Debatte sowie das damals beim Oberverwaltungsgericht NRW anhängige Streitverfahren, unternehmensseitig freiwillig keine nennenswerten Rodungen im Hambacher Forst vorgenommen. Umso dringlicher ist die Durchführung der Rodung ab Oktober 2018; schon heute ist der Zeitplan zur Vorfeldfreimachung äußerst ambitioniert und jegliche Zeitpuffer sind bereits aufgebraucht.

VDI nachrichten: Was würde passieren (in puncto Kraftwerksverfügbarkeit, Versorgungssicherheit, Abbauorganisation etc. – also betriebstechnisch), müsste RWE ein Rodung um ein weiteres Jahr verschieben?

RWE: Wenn an der Oberkante des Tagebaus Hambach einzelne Bäume stehen blieben, könnten die Bagger der ersten Sohle das Erdreich nicht abtragen. Der Tagebau Hambach besteht aus sieben Arbeitssohlen, auf denen von oben nach unten erst Abraum und dann die Kohle gewonnen werden. Sobald die erste Sohle stehen bleibt, kommen nachfolgend alle weiteren Sohlen darunter zum Stillstand und schlussendlich auch die Bereiche zur Kohlegewinnung.

Es ist nicht möglich, weiter Kohle abzubauen, ohne die Abbaukante weiter in Richtung des Hambacher Forsts zu bewegen. Die Strossenbreiten können aus fördertechnischen Gründen nicht verringert werden.

Der ohnehin schon geringe Vorlauf der 1. Sohle muss zwingend beibehalten werden, um die planmäßige Kohleförderung zur Deckung des Wärmebedarfs der Kraftwerke beim Abbau des in Richtung Südosten einfallenden Kohleflözes gewährleisten zu können. „Einfallend“ bedeutet, dass sich das Verhältnis von Kohle zu Abraum in diesem Bereich verschlechtert, wodurch die Abraummengen zunehmen.

Ein Auflaufen der Sohlen (ohne Stillstand der Sohlen) hätte aufgrund der Lagerstättenentwicklung mittelfristig eine Verringerung der Kohleförderung zur Folge. Diese könnte nicht wieder hochgefahren werden, weil die ausgefallene Abraumleistung der vorlaufenden Sohlen wegen ausgelasteter Förderkapazitäten der Großgeräte weder mittel- noch langfristig ausgeglichen werden könnte. In der aktuellen Böschungsgeometrie sind keine „Abraumpuffer“ enthalten.

Unabhängig von der erforderlichen Abraumleistung ist eine Verringerung der Strossenbreiten nur in marginalem Maße möglich (Eine Strosse ist im Bergbau ein Absatz, der beim von oben nach unten vorgehenden Abbau – so wie beim Tagebau – in abzubauende gehauen wird; Anm. d. Red.).

Die Spielräume reichen nicht, um eine Rodung ein weiteres Jahr verschieben zu können. Hier ist neben der Standsicherheit vor allem der Platzbedarf der Großgeräte (inklusive der notwendigen Arbeitsräume auf Hoch- und Tiefstufe), der Sicherheitsabstand der Großgeräte zur nachfolgenden Böschungsoberkante oder der Platzbedarf für eventuelle unplanmäßige Baggerreparaturen zu berücksichtigen. Innerhalb weniger Monate wären die 2. bis 7. Sohle auf die 1. Sohle aufgelaufen. Selbst nach einem so kurzen Zeitraum wäre die von den Kraftwerken just in time abgeforderte und geplante Kohleförderung nicht mehr erreichbar.

Anmerkung der Redaktion: Am 11. September veröffentlichten Umweltverbände und RWE jeweils Pressemitteilungen zu Gesprächen, die sie zum Thema Rodung des Hambacher Forsts geführt haben. Daraus geht hervor, dass eine direkte Rodung im Oktober nicht zwingend ist. RWE sieht eine erneute Prüfung zum Rodungstermin jedoch als möglich an, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind, so die Akzeptanz der beteiligten Umweltverbände, dass aus betrieblichen Gründen ab dem 15. Dezember die Rodung zu beginnen habe.

Greenpeace-Schnellanalyse: Am 24. September stellte Greenpeace eine Schnellanalyse des Freiberger Ingenieurbüros Plejades vor. Zudem veröffentlichte die Organisation ein Rechtsgutachten zum Thema.

Fazit des Ingenieurbüros Plejades ist: „Mit betriebstechnischen Mitteln könnten bis zu 400 ha zusätzliche Abraumgewinnungsflächen erschlossen werden, ohne, dass die Abbaufront innerhalb des kommenden Jahres den kritischen Abstand (250-m-Grenze) zum Hambacher Forst anschneidet und ohne dass die Braunkohlenproduktion des Tagebaus Hambach gegenüber den vergangenen Jahren gedrosselt werden müsste.“

Die Berater sehen als die drei möglichen Maßnahmen, die sie aus den räumlichen Verhältnissen auf Basis von Satellitenaufnahmen abgeleitet haben:

erstens: weniger Abstand zwischen der Kante der Abraumgewinnung und dem Forst,

zweitens: eine „optimierte Fahrweise der 2. Sohle,

drittens: eine verstärkte Abraumgewinnung im nordöstlichen Vorfeld.

Was dem Ingenieurbüro nicht zur Verfügung stand, sind Daten zu den realen Abbaudaten und -gegebenheiten. Das haben die Berater auch in einer Fußnote zum Ausdruck gebracht.

RWE reagierte darauf mit folgender Stellungnahme (Auszüge):

„Die Aussagen von Plejades folgen 1:1 der Argumentation des BUND im Schriftsatz zum Eilverfahren in Sachen BUND./.Bezirksregierung Arnsberg, das vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängig ist und nach Angaben des Gerichts bald entschieden werden soll.“

Die aktuelle Eilentscheidung des OVG finden Sie hier.

RWE sieht bei den drei Varianten „einige grundlegende Fehler“.

Zur „Variante 1, Reduzierung des Abstands zwischen der Kante der Abraumgewinnung und dem Waldgebiet“: Plejades ermittelt aus 1997 bis 2015 einen mittleren Abbaufortschritt von plausiblen 160 m pro Jahr. Für die Zukunft wird jedoch ein Fortschritt von 120 m unterstellt, ohne dies näher auszuführen. Geschrieben ist ausschließlich, dass es etwa ab 2013 Hinweise gäbe, „dass die Abbaufront mit etwas geringerer Geschwindigkeit voranschreitet“. Mögliche Ursachen für die temporäre Verlangsamung der 1. Sohle im Bereich des Hambacher Forsts (zehn Monate Baggerreparatur im Jahr 2016) werden nicht erläutert.

Zur „Variante 2, optimierte Fahrweise der 2. Sohle“: Plejades unterstellt, dass eine Sohlenbreite von 160 m ausreichend sei (als „geotechnischer Mindestabstand“). Hier wird u. a. vernachlässigt, dass die für den Geräteeinsatz erforderliche Sohlenbreite 300 m bis 350 m beträgt. Ohne diese Sohlenbreite könnten die Geräte nicht im Tiefstufen- und Tiefschnitteinsatz bzw. im Hochstufen- und Hochschnitteinsatz beiderseits der Bandanlage betrieben werden, wie es bergbautechnisch erforderlich ist. Auch bleiben entwässerungstechnische Erfordernisse unberücksichtigt.

Zur „Variante 3, verstärkte Abraumgewinnung im nordöstlichen Vorfeld“: Plejades unterstellt, dass ein temporäres Zurückbleiben im Vorfeld des Hambacher Forsts (mit dem Ziel, die Rodung nicht in der nächsten Rodungsperiode durchführen zu müssen,) durch eine Beschleunigung im Nordosten ausgeglichen werden kann. Dies ist jedoch nicht möglich, insbesondere da die Kohle dort 120 m tiefer liegt als am anderen Ende der Abbaufront und so das Verhältnis von Abraum zu Kohle im Nordosten viel ungünstiger ist. Es würde praktisch nur Abraum gefördert und nicht mehr genug Kohle freigelegt

Greenpeace selbst geht davon aus, dass bei einem Aus für die Braunkohlenverstromung in Deutschland für das Jahr 2030 eine weitere Ausdehnung der Kohleförderung in den Bereichen des Hambacher Forsts nicht mehr nötig ist. Würde man den Tagebau quasi jetzt zu Ende führen, würde die noch förderfähige Restkohle bis dahin reichen.

Greenpeace bemängelt auch, das RWE die Daten zum Tagebau nicht transparent mache. Nur so ließen sich ja die bestehenden Reserven für eine Streckung des Tagebaus auch realistisch abschätzen. „Wir müssen der verantwortlichen Bergbehörde in Arnsberg unsere Daten zu 100 % zur Überprüfung und Genehmigung vorlegen, aber darüber hinaus sind das unsere Betriebsdaten und damit auch Betriebsgeheimnisse. Das ist auch ein Sicherheitsthema“, sagt dazu RWE.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur dürfte der Tagebau Hambach als kritische Infrastruktur (Kritis) einzustufen sein, werden doch die 1000-MW-Blöcke in Neurath nur mit Hambach-Kohle versorgt. Die Bundesnetzagentur antwortete auf eine entsprechende Anfrage wie folgt: „Nach der BSI-Kritisverordnung gelten Energieanlagen ab einem Schwellenwert von 420 MW installierter Netto-Nennleistung als kritische Infrastrukturen. Anlagen im Sinne der BSI-Kritisverordnung umfassen alle vorgesehenen Anlagenteile und Verfahrensschritte, die zum Betrieb notwendig sind, sowie Nebeneinrichtungen, die mit den Anlagenteilen und Verfahrensschritten in einem betriebstechnischen Zusammenhang stehen und die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung notwendig sind. Maßgeblich für die Einordnung eines Braunkohletagebaus als kritische Infrastruktur ist die Zurechnung zu einer Energieanlage mit einer über dem Schwellenwert liegenden installierten Netto-Nennleistung.“ Die Bonner Agentur fügt jedoch hinzu, dass „die Einstufung als kritische Infrastruktur nicht bedeutet, dass eine Anlage auch systemrelevant ist. Ob eine Anlagen für das Funktionieren des Stromnetzes unerlässlich sind, wird von der Bundesnetzagentur gesondert geprüft. Braunkohlekraftwerke wurden bislang nicht für systemrelevant erklärt.“

Die Richter des OVG Münster haben sich von den Argumentationen der Umweltverbände zumindest insoweit überzeugen lassen, dass die Juristen am 5. Oktober 2018 einen einstweiligen Baustopp anordneten, damit nicht durch die Schaffung vollendeter Tatsachen ein Entscheidung in der Hauptsache zur Makulatur wird. „Das Oberverwaltungsgericht hat mit Eilbeschluss vom heutigen Tag entschieden, dass die RWE Power AG den Hambacher Forst nicht roden darf, bis über die Klage des BUND NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden ist. Im Übrigen darf die RWE Power AG im Tagebau Hambach weiter Braunkohle fördern, solange sie nicht die bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts in Anspruch nimmt“, heißt es in der Pressemitteilung.

Am dem Urteil folgenden Wochenende demonstrierten 50 000 Menschen am Hambacher Wald friedlich für einen schnellen Kohleausstieg und gegen die Zerstörung des Waldes. „Es ist die bislang größte Anti-Kohle-Demonstration im Rheinischen Revier“, so die Organisatoren, die Initiative Buirer für Buir, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, Greenpeace und die NaturFreunde Deutschlands. Erst ein Eilantrag gegen einen verfügten Demonstrationsstopp beim Verwaltungsgericht in Aachen.

Seitens der Kläger und Umweltverbände hieß es zum Urteil des OVG Münster: „Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz, aber auch für das rechtsstaatliche Empfinden der Bevölkerung“, so der Deutsche Naturschutzring (DNR), eine Dachorganisation von Natur- und Umweltschutzorganisationen. Die repressiven Rodungsvorbereitungen im Hambacher Wald hätten  Millionen von Menschen in Deutschland empört, aber auch international für großes Unverständnis gesorgt. „Es ist ein Armutszeugnis für die Politik, aber auch für das gesellschaftliche Verständnis von RWE, dass erst ein Gericht den Spuk beenden musste. Jetzt bleibt Zeit, den demokratischen Diskurs in der Kohlekommission zu nutzen, um eine weitere Zerstörung von Natur und Dörfern zu verhindern.  Ich hoffe sehr, dass die gerichtlich erzwungene Denkpause auch in der Vorstandsetage von RWE zu einem Umdenken führen wird. RWE muss sich jetzt entscheiden, ob sie weiterhin energiepolitisch in der Sackgasse stecken bleiben oder in ein erneuerbares Deutschland voRWEggehen wollen“, sagte Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbandes DNR und Mitglied der Kohlekommission.

Für den Energiekonzern war dies eine große Überraschung, wie er laut Pressemitteilung selbst äußert. RWE skizziert die Folgen des Rodungsstopps wie oben angegeben und betont: „Wann eine abschließende Entscheidung in der Hauptsache getroffen wird, ist offen. Das Unternehmen geht davon aus, dass dies möglicherweise nicht vor Ende 2020 der Fall sein wird. Den wirtschaftlichen Schaden aus den zu erwartenden Betriebseinschränkungen beziffert das Unternehmen nach einer ersten Bewertung auf einen niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag jährlich ab 2019.“

Auch die Arbeitnehmervertretung meldete sich zu Wort. „Unsicherheit und Sorge um die Arbeitsplätze und die persönliche Zukunft“ herrschen nach den Worten von Michael Vassiliadis in der RWE-Belegschaft. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster werde „schnell und spürbar zulasten der Beschäftigten gehen“, befürchtet der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie (IG BCE).

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