Politik 17. Jan 2023 Von André Weikard

Mittelstand fordert Nachbesserungen beim geplanten Weiterbildungsgesetz

Bis zu einem Jahr sollen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen künftig freigestellt werden, um sich weiterzubilden. Ein entsprechendes Gesetz plant Arbeitsminister Hubertus Heil. Nun regt sich Widerspruch.

Gegenwind für die Reformvorschläge von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Foto: BMAS / Dominik Butzmann

Um die Transformation der Wirtschaft hin zu neuen, häufiger digital geprägten Geschäftsmodellen zu schaffen, plant das Bundesarbeitsministerium ein umfassendes Weiterbildungsgesetz. Ähnlich wie in Österreich, wo ein solches Gesetz bereits existiert, sollen Arbeitnehmende bis zu einem Jahr eine berufliche Auszeit nehmen können, um sich ganz der Weiterbildung zu widmen. „Das lässt sich auch als Bildungsteilzeit in zwei Jahren organisieren“, teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Montag der Presseagentur dpa mit.

Stärken der älteren Fachkräfte nutzen

Weiterbildungsgesetz „mit dem Mittelstand nicht zu machen“

Während die Gewerkschaften den Zeitraum für zu kurz erachten und etwa von DGB-Seite anmahnen, Umstiege und Neuorientierung seien in diesem Zeitraum nicht wirklich möglich, kritisiert der Mittelstand den Eingriff. Er gehe „an der betrieblichen Realität vorbei“. Markus Jerger, Geschäftsführer des Bundesverbands der mittelständischen Wirtschaft, gesteht zwar zu, dass die Unternehmen angesichts des akuten Fachkräftemangels von der Weiterbildung ihrer Beschäftigten profitieren. Er kritisiert in einem Interview mit der Funke Mediengruppe aber auch, dass wichtige Rahmenbedingungen noch nicht geklärt seien. „Solange nicht die Finanzierung, der Ersatz für den ausfallenden Mitarbeiter und die Frage der Rückkehr an den Arbeitsplatz geklärt sind, ist ein solches Gesetz mit dem Mittelstand nicht zu machen“, so Jerger.

IT-Branche: 45 000 neue Jobs bis Ende des Jahres

Qualifizierungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes

Bislang bekannt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit während der Bildungsauszeit für den Lohnausfall aufkommen soll, und zwar in Höhe des Arbeitslosengeldes, also in Höhe von 60 % des Nettoverdienstes für Alleinstehende und 67 % für Eltern. Arbeitsminister Heil verspricht sich davon, dass Deutschland zur „Weiterbildungsrepublik“ würde und die Fachkräftebasis im Land auch angesichts des demografischen Wandels gesichert werde.

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