Politik 17. Jan 2023 Von André Weikard Lesezeit: ca. 1 Minute

Mittelstand fordert Nachbesserungen beim geplanten Weiterbildungsgesetz

Bis zu einem Jahr sollen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen künftig freigestellt werden, um sich weiterzubilden. Ein entsprechendes Gesetz plant Arbeitsminister Hubertus Heil. Nun regt sich Widerspruch.

Gegenwind für die Reformvorschläge von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Foto: BMAS / Dominik Butzmann

Um die Transformation der Wirtschaft hin zu neuen, häufiger digital geprägten Geschäftsmodellen zu schaffen, plant das Bundesarbeitsministerium ein umfassendes Weiterbildungsgesetz. Ähnlich wie in Österreich, wo ein solches Gesetz bereits existiert, sollen Arbeitnehmende bis zu einem Jahr eine berufliche Auszeit nehmen können, um sich ganz der Weiterbildung zu widmen. „Das lässt sich auch als Bildungsteilzeit in zwei Jahren organisieren“, teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Montag der Presseagentur dpa mit.

Stärken der älteren Fachkräfte nutzen

Weiterbildungsgesetz „mit dem Mittelstand nicht zu machen“

Während die Gewerkschaften den Zeitraum für zu kurz erachten und etwa von DGB-Seite anmahnen, Umstiege und Neuorientierung seien in diesem Zeitraum nicht wirklich möglich, kritisiert der Mittelstand den Eingriff. Er gehe „an der betrieblichen Realität vorbei“. Markus Jerger, Geschäftsführer des Bundesverbands der mittelständischen Wirtschaft, gesteht zwar zu, dass die Unternehmen angesichts des akuten Fachkräftemangels von der Weiterbildung ihrer Beschäftigten profitieren. Er kritisiert in einem Interview mit der Funke Mediengruppe aber auch, dass wichtige Rahmenbedingungen noch nicht geklärt seien. „Solange nicht die Finanzierung, der Ersatz für den ausfallenden Mitarbeiter und die Frage der Rückkehr an den Arbeitsplatz geklärt sind, ist ein solches Gesetz mit dem Mittelstand nicht zu machen“, so Jerger.

IT-Branche: 45 000 neue Jobs bis Ende des Jahres

Qualifizierungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes

Bislang bekannt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit während der Bildungsauszeit für den Lohnausfall aufkommen soll, und zwar in Höhe des Arbeitslosengeldes, also in Höhe von 60 % des Nettoverdienstes für Alleinstehende und 67 % für Eltern. Arbeitsminister Heil verspricht sich davon, dass Deutschland zur „Weiterbildungsrepublik“ würde und die Fachkräftebasis im Land auch angesichts des demografischen Wandels gesichert werde.

Ein Beitrag von:

Stellenangebote

Bundesagentur für Arbeit

Technische/r Berater/in (m/w/d)

Köln
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW

Ingenieurinnen / Ingenieure (w/m/d) oder Architektinnen /Architekten (w/m/d)

verschiedene Standorte
Rheinische Akademie Köln gGmbH

Ingenieur (m/w/d) für das Lehrfach Heizung-, Lüftungs- und Klimatechnik/Versorgungstechnik

Köln
Bundesamt für Strahlenschutz

Referent*in (m/w/d) im Liegenschafts- und Gebäudemanagement im Referat "Bau, Liegenschaften und Innerer Dienst"

Oberschleißheim (bei München), Salzgitter, Berlin
Minebea Intec Bovenden GmbH & Co. KG

Ingenieur (m/w/d) für Systemverifikation

Bovenden
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen

Sachbearbeiter/in für Gebäude- und Energietechnik (m/w/d)

Frankfurt (Oder)
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen

Architekt:in /Ingenieur:in (m/w/d) für Grundsatz-und Zukunftsthemen des öffentlichen Bauens

Potsdam
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

Naturwissenschaftler/in oder Ingenieur/in im Bereich Immissionsschutz (w/m/d)

Berlin
Technische Universität Braunschweig

W3 Professur für Thermodynamik

Braunschweig
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

Professur (m/w/d) für das Gebiet Montagebau/Industrielles Bauen

Oldenburg
Zur Jobbörse

Das könnte Sie auch interessieren

Empfehlungen des Verlags

Meistgelesen