Arbeitsrecht 15. Sep. 2022 Von Claudia Burger Lesezeit: ca. 2 Minuten

„Vertrauensarbeitszeit wird es weiterhin geben“

Paukenschlagurteil: Arbeitgeber sind laut Bundesarbeitsgericht (BAG) zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Fachanwältin Claudia Knuth von LUTZ | ABEL sagt, worauf es jetzt ankommt.

Claudia Knuth ist Partnerin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei LUTZ | ABEL. Sie schreibt monatlich unsere Kolumne „Arbeitsrecht im Blick“.
Foto: LUTZ | ABEL

BAG: Arbeitszeit muss erfasst werden

VDI nachrichten: Eigentlich ging es ja um das Initiativrecht des BR hinsichtlich der Einführung einer digitalen Stechuhr. Herausgekommen ist das, was man als Paukenschlag bezeichnet. Wie lässt sich das erklären?

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