Wegen Verstoß gegen DSGVO: Schadensersatz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Arbeitnehmerdaten ist Vorsicht geboten. Das gilt auch dann, wenn diese Daten innerhalb eines Konzerns an andere Gesellschaften übertragen werden, so entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht.

Foto: PantherMedia / WrightStudio
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