Management 01. Jul 2022 Von Claudia Burger Lesezeit: ca. 2 Minuten

Frauenanteil in Vorständen leicht gestiegen

Der Anteil weiblicher Vorstände in den Dax-Unternehmen ist leicht gestiegen. Das zeigt der Women-on-Board-Index (WoB-Index) der Organisation „Frauen in die Aufsichtsräte“ (Fidar).

Der Frauenanteil in den Topetagen der deutschen Unternehmen steigt im Schneckentempo. Das gilt auch für das Kontrollgremium Aufsichtsrat.
Foto: panthermedia.net/ velkol

Ab 1. August müssen börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten, deren Vorstände bislang rein männlich besetzt sind, bei der Nachbesetzung von Vorstandsposten mindestens eine Frau berufen, wenn das Gremium aus mehr als drei Managern besteht. Andere börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen, die nicht unter die Mindestvorgabe fallen, müssen begründen, wenn sie ihren Vorstand ohne Frauen planen – wenn sie also eine „Zielgröße Null“ in ihren Berichten angeben (FüPoG II).

Der Frauenanteil in den Führungsgremien der 160 Firmen der Dax-Familie sowie weiterer 23 im regulierten Markt notierter, paritätisch mitbestimmter Unternehmen erhöhte sich laut Fidar auf 14,7 % (Stand: 30. April 2022). Dies geht aus dem Women-on-Board-Index (WoB-Index) der Organisation „Frauen in die Aufsichtsräte“ (Fidar) hervor. Im Vorjahr lag er zum Stichtag bei 13 %.

Gleichstellung erfolgt weiterhin im Schneckentempo

Frauenquote: Noch 44 Vorstandsetagen ohne Frau

Die Mindestvorgabe für Vorstände gilt den Angaben zufolge aktuell nur für 62 Konzerne. In diesen ist der Anteil der Topmanagerinnen der Studie zufolge mit 16,2 % aktuell höher als in Firmen, die nicht der Quote unterliegen (12,5 %). Fidar wertet das als Erfolg des Gesetzes. Auch die Gewerkschaften betonen in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen. „Ohne gesetzliche Vorgaben wären wir nicht dort, wo wir heute sind“, sagt die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack. Sie fordert, den Geltungsbereich für die Mindestbeteiligung von Frauen in Aufsichtsräten (FüPoG I) und das FüPoG II auf alle börsennotierten Unternehmen auszuweiten. FüPoG I schreibt eine Quote von 30 % für die rund 100 größten börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen vor.

Auch Fidar-Gründungspräsidentin Monika Schulz-Strelow zeigt sich nicht zufrieden. Das Mindestbeteiligungsgebot bringe zwar Bewegung in die Vorstandsetagen. „Doch 62 betroffene Unternehmen sind einfach zu wenige, um der gleichberechtigten Teilhabe in der Dax-Konzernflotte richtig Schwung zu verleihen. 44 Unternehmen mit frauenfreier Vorstandsetage und weiterhin mit Zielgröße Null für den Vorstand sind inakzeptabel.“

Auch die gesetzliche Vorgabe von 30 % Frauen in Aufsichtsräten werde offensichtlich von vielen Unternehmen als Höchstgrenze missverstanden. Der Frauenanteil in den Kontrollgremien stagnierte den Fidar-Angaben zufolge nahezu mit 33,5 % (2021: 33,2 %). Bei den vom FüPoG I betroffenen Firmen (101) sank der Frauenanteil im Aufsichtsrat leicht auf 35,6 % (2021: 35,9 %). In den anderen 82 Unternehmen stieg er von 24,5 % auf 27,1 %. Lediglich 41 dieser Firmen erreichten eine Quote von 30 %.

EU-Frauenquote: Juristische Unklarheiten über den Geltungsbereich

Anfang Juni beschloss die EU-Kommission die Einführung einer Frauenquote bis 2026. Konkret sollen die Staaten bis 2026 zwischen zwei Modellen wählen können. Das Bundesfamilienministerium geht davon aus, dass Deutschland von der Umsetzungspflicht ausgenommen sein wird. Doch dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Lesen Sie dazu: EU-Frauenquote: Doch keine Ausnahme für Deutschland?

Fidar-Vizepräsidentin Anja Seng hatte gegenüber den VDI nachrichten die Einführung einer EU-Frauenquote als „möglichen Schub“ für Deutschland gewertet.

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