Krieg in der Ukraine 26. Aug 2022 Von Martin Ciupek Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mit dem 3D-Scanner potenzielle Kriegsverbrechen aufdecken

Damit Gräueltaten des Krieges zwischen Russland und der Ukraine genauer untersucht werden können, kommt jetzt 3D-Sensorik zum Einsatz. Statt technischer Produkte geraten nun Tatorte in den Fokus.

Der Krieg in der Ukraine hinterlässt Spuren. Das Bild zeigt einen zerstörten russischen Panzer vor Häuserresten im Dorf Mala Rogan. Potenzielle Kriegsverbrechen sollen in der Ukraine nun per 3D-Scanner dokumentiert werden.
Foto: IMAGO/ZUMA Wire/Aziz Karimov

Sechs Monate dauert der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine inzwischen. Der anhaltende Krieg erschwert dabei auch die Aufklärung potenzieller Kriegsverbrechen. Umso wichtiger ist die Dokumentation von Taten und Tatorten. Nach Aussagen von Ruslan Horyachenko, Leiter der Menschenrechtsabteilung der Nationalen Polizei der Ukraine, hat die Behörde seit Kriegsbeginn bereits mehr als 89 500 Strafverfahren aufgrund potenzieller Verbrechen unter Kriegsrecht eingeleitet. Täglich würden weitere Beweise gesammelt, erklärte er kürzlich auf einer Pressekonferenz am Standort der Non-Profit-Organisation LUkraine in Luxemburg. Zum Einsatz kommen dabei inzwischen auch 3D-Scanner, mit denen sonst eher technische Produkte dreidimensional erfasst werden.

Nationale Polizei der Ukraine setzt auf Zusammenarbeit mit Scannerhersteller

Bei dem Termin wurde dazu eine Kooperation zwischen der Polizei in der Ukraine und dem luxemburgischen Scannerhersteller Artec 3D bekannt gegeben. Demnach stellt das Unternehmen seine High-End-Technik für die forensische Dokumentation von Beweisen innerhalb des gesamten Staatsgebietes der Ukraine bereit. Damit soll es leichter werden Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord aufzuklären.

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Zum Einsatz kommt dabei der handliche 3D-Scanner Artec Leo, der laut Hersteller auch ohne Vorkenntnisse genutzt werden kann. Dieser besitzt eine Kamera mit Ringlicht, einen dazu parallel angeordneten Projektor sowie einen Bildschirm mit Bedieneinheit. Der Laserprojektor wirft ein für das menschliche Auge unsichtbares Muster auf die Oberfläche des Objekts. Damit wird auch bei Sonnenlicht ein zuverlässiges Ergebnis erzielt. Handgeführt können damit Oberflächen großflächig dreidimensional erfasst werden. Das kann ein Motorblock sein, der im Reverseengineering wieder neu aufgebaut werden soll, ein Unfallschaden oder eben auch ein potenzieller Tatort. Kabellos können so laut dem Hersteller komplette Tatorte innerhalb weniger Sekunden bis Minuten gescannt und Beweismittel digital gesammelt werden.

Der 3D-Scanner Artec Leo wird auch zur forensischen Beweisaufnahme eingesetzt. Im Bild scannt ein Forensiker in den USA einen verunfallten Pkw. Foto: Origin Forensics

Digitale Abbilder von Tatorten sollen Gerichtsverfahren beschleunigen

Eine wichtige Rolle spielt hier auch die Software. In lebensechten Farben und dreidimensionalen Modellen können die forensischen Experten die erfassten Daten direkt nach dem Scanvorgang analysieren. Darüber hinaus können diese Daten laut Artec per schnellem und sicherem Upload auch in Form kompletter Tatorte in einem Cloud-Speicher abgelegt werden. Ermittler sowie autorisierte Behörden und Strafgerichte hätten damit von überall auf der Welt Zugriff auf die Daten. Mit der Scanner-Lösung werden somit physische Beweise in digitale Kopien umgewandelt, die sowohl während der weiteren Ermittlungsarbeit verwendet wie auch bei Gerichtsprozessen genutzt werden können. Das könne die Verfahren zu Kriegsverbrechen beschleunigen, hebt Artec hervor.

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Ganz neu ist der Einsatzbereich für den Scannerhersteller allerdings nicht. Nach Unternehmensangaben nutzen auch Polizeidienststellen und andere Behörden in zahlreichen weiteren Ländern die Technik. Die Scanner sammeln dabei naturgetreue Aufnahmen als dreidimensionale Beweise. Das sind submillimetergenaue digitale Kopien der Originalobjekte und Szenerien, die eine genaue und umfassende Analyse und Vermessung am Computer erlauben. Diese könnten laut Artec dann auch rechtswirksam eingesetzt werden.

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