Musterverfahren 28. März 2024 Lesezeit: ca. 1 Minute

Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg in Dieselklage gegen Mercedes

Verbraucherschützer streben im Rahmen des Dieselskandals Schadensersatz für etwa 2800 Kunden von Mercedes an und nun steht eine Entscheidung bevor.

Entscheidung im Dieselskandal-Prozess gegen Mercedes-Benz erwartet: Verbraucherschützer kämpfen für Schadensersatz.
Foto: panthermedia.net/ Daniel Petzold

Der Fahrzeughersteller Mercedes-Benz aus Stuttgart hat in bestimmten Diesel-Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervorgeht, das am Donnerstag vom Vorsitzenden Richter Thilo Rebmann verkündet wurde. Aufgrund dieses Urteils haben Verbraucherschützer teilweise mit ihrer Klage Erfolg gehabt, die sie im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal gegen Mercedes eingereicht hatten.

Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. Ein Sprecher erklärte, dass sie eine andere Rechtsauffassung als das Gericht vertreten würden. Sie halten die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für unbegründet und würden sich dagegen verteidigen.

Das Verfahren begann im Juli 2022, wurde jedoch aufgrund erwarteter Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) mehrmals verschoben.

Verbraucherverband fordert Schadensersatz für Mercedes-Kunden

Im Jahr 2021 reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Rahmen des Dieselskandals eine Musterfeststellungsklage ein. Der Verband wirft dem Stuttgarter Automobilhersteller vor, Abgaswerte bewusst manipuliert zu haben, und strebt Schadensersatz für betroffene Kunden an. Sollten den über 2800 Autobesitzern, die laut Angaben des vzbv der Klage beigetreten sind, Schadensersatz zugesprochen werden, müssten sie diesen noch eigenständig durchsetzen.

Lesen Sie auch: Gesundheitsschädlichen Schiffsabgasen auf der Spur

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat eine Vielzahl von Fahrzeugen der Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Der vzbv hat gegen den Hersteller eine Musterfeststellungsklage eingereicht, um wesentliche Fragen bezüglich des Schadensersatzanspruchs betroffener Verbraucher zu klären. (dpa/ili)

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