Deutsche Umwelthilfe kritisiert: 04. Juni 2024 Von Oliver Klempert Lesezeit: ca. 2 Minuten

Aldi und Lidl nehmen Elektroschrott nur unwillig zurück

Die Deutsche Umwelthilfe testete die Rücknahme von kaputten Elektrogeräten bei Aldi und Lidl. Dies klappte nicht immer reibungslos.

Kaputte Elektro-Geräte können theoretisch zurückgebracht werden. Das klappt bei großen Discountern aber oft nicht.
Foto: Panthermedia/Damrong8899

Ein Rasierer, der im Badezimmer auf den Kachel-Boden knallt, ein Ladegerät mit Kabelbruch oder ein Toaster, der plötzlich den Geist aufgibt – zurück bleibt dann oft nur eines: Elektroschrott.

Millionen solcher kaputter Geräte lagern in deutschen Haushalten. Um Rohstoffe in solchen Geräten recyceln zu können, sind Händler nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, sie zurückzunehmen. Das gilt seit 1. Juli 2022 auch für Discounter und Lebensmitteleinzelhändler. Schließlich haben auch sie hin und wieder elektrische Kleingeräte im Angebot.

Aldi und Lidl in der Kritik

Das funktioniert aber offenbar nicht immer reibungslos, wie die Deutsche Umwelthilfe nun getestet hat. In einer von zwei Aldi-Süd-Filialen verweigerte der Händler die Annahme von Altgeräten. Gleiches geschah in zwei von fünf Lidl-Filialen. Die Umwelthilfe zog daraufhin vor Gericht. Das Landgericht Mainz urteilte gegen Aldi Süd (12 HK O 30/23) und das Landgericht Frankenthal gegen Lidl (2 HK O 36/23) und konnte sich mit Unterlassungsklagen durchsetzen.

„Es ist ein Armutszeugnis, dass Aldi Süd und Lidl erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott nachzukommen“, erklärt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe. Ähnliche Verfahren liefen auch noch gegen Aldi Nord und Netto.

Verpflichtung gilt seit knapp zwei Jahren

Aldi Süd spricht hingegen von einem bedauerlichen Einzelfall, die Entscheidung des Gerichts respektiere man. Lidl will auf das laufende Verfahren nicht näher eingehen. Bereits 2023 hatte die Umwelthilfe vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen die Discounterkette Norma geklagt (Aktenzeichen 4 HK O 6692/22). Dort kam es zu einem Vergleich – darin verpflichtete sich Norma, sich künftig an die Regeln zu halten.

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Seit 1. Juli 2022 müssen Supermärkte und Discounter, deren Verkaufsfläche größer sind als 800 m², kostenlos Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm zurücknehmen. Das sind zum Beispiel Rasierer oder Elektrozahnbürsten. Sind die Geräte größer, so müssen sie nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde in dem Laden zugleich ein anderes vergleichbares Neugerät kauft.

Die Sammelquote von Elektroschrott liege laut Umwelthilfe in Deutschland aktuell bei nur 32 %. Das sei gerade einmal halb so viel wie gesetzlich vorgesehen. Die EU-weit vorgeschriebene Sammelquote beträgt 65 %.

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