Verkehrssicherheit 29. Mai 2024 Von Martin Ciupek Lesezeit: ca. 3 Minuten

Bundesrat ebnet Weg für Blinker an Fahrrädern

Blinker sollen künftig auch die Sicherheit auf dem Fahrrad erhöhen. Bisher waren sie teilweise verboten. Eine Anpassung der StVZO wurde nun beschlossen.

Hersteller wie Busch + Müller haben bereits Blinker für Fahrräder entwickelt. Bisher waren sie nur für mehrspurige Modelle zugelassen. Das Bild entstand im März 2024 auf der Fahrradmesse Cyclingworld Europe 2024 in Düsseldorf, wo das System namens Turntec als bestes Fahrradzubehör ausgezeichnet wurde. Foto. M. Ciupek

Bereits im Januar war durchgesickert, dass Blinker in Deutschland bald für alle Fahrräder zulässig sein sollen. Hintergrund: Bisher waren diese nur für mehrspurige Modelle erlaubt und bei Zweirädern sogar grundsätzlich verboten. Nun hat der Bundesrat den Weg für eine generelle Nutzung freigemacht.

Auf Nachfrage der VDI nachrichten teilte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit: „Das BMDV begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundesrats, die optionale Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern für Fahrräder, Pedelecs und Fahrradanhänger in die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zu übernehmen.“ Somit dürften optionale Fahrtrichtungsanzeiger nun unmittelbar genutzt werden. „Das kann zu einer verbesserten Wahrnehmung von Fahrradfahrenden beim Abbiegevorgang führen und damit die Verkehrssicherheit erhöhen“, heißt es aus dem Ministerium.

Lesen Sich auch unseren Hintergrundbeitrag: Blinker bald auch für alle Fahrräder zulässig

Wo ist die Nutzung von Blinkern an Fahrrädern geregelt?

Was genau bei der Beleuchtung von Fahrzeugen, zu der auch Fahrtrichtungsanzeiger gehören, zu beachten ist, regelt in Deutschland die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dort waren Blinker für pedalgetriebene Zweiräder bisher nicht vorgesehen. Mit der zunehmenden Beliebtheit von Elektrofahrrädern und aktuellen technischen Entwicklungen hat sich die Sichtweise der Regelsetzer jedoch geändert. Der Fortschritt ermöglicht inzwischen zuverlässige Lösungen für die Spannungsversorgung ohne Lichtmaschine bzw. ohne Dynamo. An deren Stelle sorgen Akkus oder Batterien auch bei Fahrrädern für eine permanente Bordspannung.

Vom Bundesverkehrsministerium heißt es dazu: „Nach der geänderten StVZO können bereits Fahrtrichtungsanzeiger, die ursprünglich für andere Fahrzeuge konzipiert waren, genutzt werden. Dafür kommen Fahrtrichtungsanzeiger für einspurige Fahrzeuge, etwa Pedelecs (45 km/h), einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa) und Kleinkrafträder (45 km/h) infrage.“ Die Silhouette dieser einspurigen Fahrzeuge unterscheide sich kaum oder gar nicht vom Fahrrad.

Welche Blinker dürfen an Fahrrädern verwendet werden?

Die aktuelle Anpassung der StVZO bedeutet aber nicht, dass jetzt beliebige Blinker an Fahrrädern montiert werden dürfen. Denn gerade im Internet vertreiben Hersteller längst Fahrtrichtungsanzeiger, die nicht den gesetzlichen Vorgaben für Lichtanlagen im Straßenverkehr entsprechen.

Hier verweist das BMDV auf die gesetzlichen Regelungen und stellt fest: „Sie müssen dabei den Anforderungen des § 67 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Die hiernach zulässigen Fahrtrichtungsanzeiger sind dann bauartgenehmigungspflichtig nach Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) oder nach der UN-Regelung Nr. 148 – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Lichtsignaleinrichtungen (Leuchten) für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger und unterliegen den Anbauvorschriften nach der Regelung Nr. 74 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen.“ Das BMDV geht aber davon aus, dass im Laufe des Jahres bauartgenehmigte Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrräder, Pedelecs und Fahrradanhänger auf den Markt kommen werden.

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BMDV hat Änderungen zu Blinkern auf internationaler Ebene auf den Weg gebracht

„Auf UN-Ebene wird bereits an den technischen Vorschriften speziell für Fahrtrichtungsanzeigern von Fahrrädern und Pedelecs am Lenker mit einer Signalisierung nach vorne und hinten gearbeitet, die derzeit noch nicht nach den harmonisierten Vorschriften zulässig ist“, berichtet eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums. Die entsprechende Änderung der UN-Vorschriften habe das BMDV bereits auf den Weg gebracht. Sie müsse aber noch formell beschlossen werden. „Sobald diese Änderung endgültig verabschiedet ist, können Genehmigungen auch hierfür erteilt werden. Dies wird noch in diesem Jahr der Fall sein“, heißt es aus dem Ministerium. Der Fahrradbranche sei die Änderung mit den technischen Vorgaben bereits bekannt. Sie wind online auf der Seite der UNECE abrufbar unter: https://unece.org/transport/documents/2024/04/informal-documents/germany-revision-ecetranswp29gre20249

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