Atom 07. Dez 2023 Von Stephan W. Eder Lesezeit: ca. 2 Minuten

Atommüll: Münchner Gericht verhandelt über Sicherheit von Zwischenlager am AKW Gundremmingen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verhandelt am 7. 12. 2023 seit 10:00 Uhr darüber, ob das Zwischenlager für Atommüll am AKW Gundremmingen noch sicher ist. Anwohner des Lagers fechten die 20 Jahre alte Genehmigung an.

Außenansicht atomares Zwischenlager Gundremmingen. Betreiberin dieses und anderer atomarer Zwischenlager in Deutschland ist die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ).
Foto: Christopher Mick/BGZ

Noch gibt es keine Endlager für hoch radioaktiven Abfall in Deutschland. Das heißt, dass der bisher in sogenannten Zwischenlagern bleiben muss – und auch die kommenden Jahre dort bleiben wird. Dieses dezentrale Lagerkonzept wurde Anfang der 2000er-Jahre an den AKW-Standorten umgesetzt, weil es noch kein Endlager gibt. Diese Zwischenlager befinden sich oft am Standort der bisherigen Kernkraftwerke – schon bisher haben dort die abgebrannten Kernbrennstäbe gelagert werden müssen. So auch im AKW Gundremmingen in Bayerisch-Schwaben. Das Kraftwerk ist eines der sechs letzten, die ihren kommerziellen Betrieb eingestellt haben, es ging zum Jahresende 2021 vom Netz.

Hochradioaktive Abfälle: Nach dem Endlager wird weiter gesucht

Anwohner allerdings klagen jetzt dagegen, dass das bestehende Zwischenlager Gundremmingen auf dem Gelände weiter betrieben werden darf. Es gibt zwar seit 20 Jahren eine Betriebserlaubnis; die aber, so die Klage, berücksichtige nicht, dass das Zwischenlager nicht ausreichend gegen den Absturz eines großen Passagierflugzeugs wie den Airbus A380 geschützt sei oder auch die Sicherheit bei einem Beschuss der Lagerbehälter mit panzerbrechenden Waffen durch Terroristen sei nicht hinreichend geprüft worden.

Klage: Zwischenlager nicht gegen Absturz von A380 und Beschuss mit Panzerwaffen gesichert

Die Kläger möchten laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof erreichen, „dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) verpflichtet wird, die aus dem Jahr 2003 stammende Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standortzwischenlager in Gundremmingen sowie später ergangene Änderungsgenehmigungen aufzuheben“. Die Kläger befürchten demnach eine erhebliche Gefährdung für ihr Leben und ihre Gesundheit.

Transport von radioaktivem Müll auf Autobahn getestet

Vorbild für die vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angestrengte Klage ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gegen das Zwischenlager in Brunsbüttel. 2013 waren die Schleswiger Richter hier davon ausgegangen, dass es eben nicht hinreichend gegen terroristische Angriffe oder den Absturz eines Airbus A380 geprüft worden sei. Nach Angabe des BASE hat das Zwischenlager Gundremmingen eine Betriebserlaubnis bis 2046, 192 Behälter (Castor V/52) können dort gelagert werden, 117 Stellplätze sind bereits belegt. Eingelagert werden dürfen maximal 1850 t Schwermetall, die Gesamtwärmeleistung (die abgebrannten Kernbrennstäbe geben Wärme ab) liegt bei 6,0 MW.

Deutschlandkarte mit allen Standorten für Zwischenlager für atomarem Abfall. Blau (Castoren) bezeichnen die Standorte, an denen hoch radioaktiver Abfall gelagert werden darf, vor allem abgebrannte Kernbrennstäbe. Gelb gekennzeichnet sind jene Standorte, die für die Zwischenlagerung schwach radioaktiver Abfälle hinzukommen. Foto: BGZ

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