Arbeitsrecht im Blick 20. Apr. 2023 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hund im Büro: Wer haftet, wenn Bello zubeißt?

Bürohunde tragen in vielen Betrieben dazu bei, das Arbeitsklima zu verbessern. Doch dürfen Mitarbeiter ihre Hunde einfach so mitbringen? Und was ist, wenn sie Schaden verursachen?

Der will nur spielen. Ja gut, aber was ist, wenn der Hund im Büro sich weniger freundlich verhält und zubeißt oder Sachen beschädigt? Wer haftet dann? Und darf ich meinen Vierbeiner einfach so mitbringen? Das klärt unsere Kolumnistin Fachanwältin Claudia Knuth.
Foto: PantherMedia / pressmaster

Hunde im Büro – das ist heute keine Seltenheit mehr. Doch von den Vierbeinern können Risiken ausgehen – zum Beispiel, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von dem Hund gebissen wird oder wenn der Hund Arbeitsmaterialien oder Büromöbel zerstört. Wer haftet für diese Schäden?

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Hund im Büro – muss der Arbeitgeber seine Erlaubnis erteilen?

Der Arbeitgeber muss bei der Abwägung, ob die Erlaubnis erteilt wird, vorrangige Interessen anderer Beschäftigter und den geordneten Betriebsablauf berücksichtigen.

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